Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Auch Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderung bleibt gesichert
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter mitteilt, wurde außerdem die Regelung bis 31.12.2022 verlängert, dass für Menschen mit Behinderung der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht. Das sei wichtig, wenn das Mittagessen pandemiebedingt nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen eingenommen werden könne. In der Verordnung ist zudem die Verlängerung der Anwendung der Regelung zur vorübergehenden Freistellung von Einkommen aus zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübten Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen von BAföG-Geförderten bis zum 31.12.2022 enthalten.
Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2022.
Aus der Datenbank beck-online
Kellner, Das vereinfachte Verfahren des Sozialschutz-Pakets in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 67 SGB II, NJ 2020, 213
Burkiczak, "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020, 1180
Aus dem Nachrichtenarchiv
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.09.2020,
becklink 2017397
Kabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.06.2020, becklink 2016635