Die Zollfahndung kann künftig auf verdeckte Ermittler setzen. Nach dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (BT-Drs. 19/12088, 19/16116), das der Bundestag am 19.12.2019 verabschiedet hat, sollen sie vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden die Rechte der Ermittler bei der Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Dafür werden auch 26 neue Stellen geschaffen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Kritik von Oppositionsfraktionen
Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, der Zoll erhalte ähnliche Befugnisse wie das Bundeskriminalamt, weil er keine reine Verwaltungs-, sondern auch eine Sicherheitsbehörde sei: "Der Zoll geht nicht nur gegen Unternehmer vor, die ihre Mitarbeiter in Schwarzarbeit schicken, sondern er kämpft an vorderster Front gegen Menschenhandel, Produktpiraterie, Drogenhandel und Geldwäsche." Den meisten Oppositionsfraktionen gehen die Reformen trotzdem zu weit: Lisa Paus beklagte "hochproblematische" Eingriffe in die Grundrechte, der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand vermisst "die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit".
Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Regierungsentwurf zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (BT-Drs. 19/12088) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/16116) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Graulich, Reform des Zollfahndungsdienstgesetzes, GSZ 2019, 221
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experten im Finanzausschuss streiten über geplante Neuregelung des Zollfahndungsdienstes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.11.2019, becklink 2014819