Kritik: Musterfeststellungsklage sollte Leistungsklage werden
Dass die Musterfeststellungsklage keine Leistungsklage ist, Verbraucher also auch nach einem Urteil ihre Ansprüche individuell durchsetzen müssen, sieht Müller als "Fehlkonstruktion des Gesetzes" an. Entsprechend sei er auch mit dem Ergebnis der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen nur "halb-halb" zufrieden. "Hier muss der Bundestag das Gesetz dringend nachbessern. Wenn aus der Musterfeststellungsklage eine Leistungsklage wird, hätten wir als Verbraucherschutzverband ein stärkeres Schwert in der Hand, um die Rechte der Verbraucher durchzusetzen. Das hat uns tatsächlich gefehlt", sagte Müller.
Verbraucherzentralen haben nun Sparkassen im Visier
Nach der Musterfeststellungsklage gegen VW, bei der sich der Autobauer und der Verband auf einen Vergleich einigten, wollen die Verbraucherzentralen nun Sparkassen ins Visier nehmen. Viele Tausende Sparkassenkunden hätten in den vergangenen Jahren Prämiensparverträge abgeschlossen. "Sie wurden mit starken Zinszusagen geworben, von denen die Sparkassen heute nichts mehr wissen wollen. Die sächsische Verbraucherzentrale hat bereits drei Sparkassen verklagt und es gibt leider weitere Sparkassen, die dies verdient haben", sagte Müller.