Verbraucherzentrale warnt vor Abmahnung durch nicht existierende Kanzlei

Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Verbrauchern, das Schreiben zu ignorieren und nicht zu zahlen. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben seien offensichtlich gefälscht und die Anwaltskanzlei gebe es gar nicht, warnen die Verbraucherschützer.

Verbraucher werden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt

In einem zweiseitigen Schreiben wird Verbrauchern vorgeworfen, eine illegale Streaming-Plattform genutzt zu haben. Angeblich im Auftrag der 20th Century Fox Ltd. fordert eine Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin nun 891,31 Euro wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung. Doch die Abmahnung ist gefälscht: Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Schreiben vor, die inhaltlich gleich sind. Sie unterschieden sich lediglich im Namen des Empfängers. Sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer seien in den vorliegenden Unterlagen identisch.

Zahlung soll auf Auslandskonto gehen

Ein weiterer Hinweis in den Augen des Verbands: Den Schreiben fehlen konkrete Angaben zu dem angeblichen Verstoß. Es werden weder eine IP-Adresse noch ein Zeitraum aufgeführt, in dem die Nutzung stattgefunden haben soll. Das Geld soll außerdem auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, was ein weiterer Hinweis darauf sei, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt. Die Zahlung soll angeblich direkt an die geschädigte 20th Century Fox Ltd. erfolgen.

VZ: Neue Qualität der "Abzocke"

“Wir kennen solche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bisher hauptsächlich als E-Mails. Dass nun Schreiben mit größerem Aufwand per Post verschickt werden, ist neu und deutet auf eine neue Qualität der Abzocke hin“, sagt Dunja Richter-Britsch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die sehr professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin lasse zunächst keine Fälschung vermuten. Im konkreten Fall rät Richter-Britsch dazu, sich nicht durch das Schreiben einschüchtern zu lassen und nicht zu bezahlen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2018.

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