Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gegen Energieversorger vor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat beim Landgericht Düsseldorf einstweilige Verfügungen gegen die Energieversorger ExtraEnergie GmbH und ExtraGrün GmbH beantragt. Die Verbraucherschützer wollen damit die Bemühungen der Unternehmen stoppen, in Strom- und Gasverträgen mit langfristiger Preisgarantie wegen der explodierenden Energiekosten außerplanmäßige Tariferhöhungen durchzusetzen, wie sie am Donnerstag mitteilten.

Unternehmen verweisen auf steigende Beschaffungskosten

ExtraEnergie und ExtraGrün hätten "kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Wolfgang Schuldzinski. Die Unternehmen haben die gleiche Adresse und den gleichen Geschäftsführer. Von ExtraEnergie war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale erhielten zahlreiche Kunden der beiden Unternehmen Ende Juli ein Schreiben, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierte, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hätten. Die Anbieter hätten die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten begründet und sähen darin eine "Störung der Geschäftsgrundlage", wie sie der § 313 BGB beschreibe.

Streit um mögliche Preisgarantie

Nach Auffassung der Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungen jedoch unzulässig. Bei den angebotenen Festpreisen handelte es sich nach ihren Angaben um sogenannte eingeschränkte Preisgarantien. Das bedeute, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig seien, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Für derartige Preissicherheit zahlen Verbraucher in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie. Die Verbraucherzentrale hält eine juristische Entscheidung in dieser Sache "für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen".

Betroffene sollen AGB-Änderung widersprechen

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, der Preiserhöhung und der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen zu fordern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2022 (dpa).