Verbraucherzentrale Hessen reicht Sammelklage gegen Stromio ein

Die Verbraucherzentrale Hessen verklagt den Energie-Discounter Stromio, der einseitig Tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt hat. Eine entsprechende Musterfeststellungsklage habe man beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, so die Verbraucherschützer. “Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen“, sagte Vorstand Philipp Wendt.

Stromio beruft sich auf historisch einmalige Preisexplosionen im Energiesektor

Das Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. “Die jüngsten Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen hat es so noch nicht gegeben und waren auch aus der Sicht unserer Mandantin in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen", teilte eine Anwaltskanzlei im Auftrag von Stromio der Presse mit. Der Gas- und Strompreis für Lieferungen in der Winterzeit habe sich auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400% im Vergleich zum Vorjahr erhöht. “Unsere Mandantin bedauert es ausdrücklich, dass Stromlieferverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt gekündigt werden mussten."

OLG Hamm prüft Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage

Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Wird diese bejaht, können sich Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet in ein dann einzurichtendes Klageregister kostenlos eintragen. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Schaden sich aus der Differenz zwischen den ursprünglichen Stromio-Verträgen und den meist höheren Rechnungen der Grundversorger ergibt, bei denen die Kunden nach der Kündigung gelandet sind.

Unternehmen drängt auf direkte Einigung mit Kunden

Stromio empfiehlt Kunden, "die berechtigte Forderungen aufgrund der gekündigten Stromlieferverträge geltend machen möchten, ausdrücklich, sich an das Unternehmen direkt zu wenden", hieß es von Seiten des Unternehmens. Bestehende Kundenbeziehungen würden sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt. “Berechtigte Forderungen werden selbstverständlich ausgeglichen. Soweit es im Übrigen durch die Vertragsauflösung zu Mehrbelastungen der Kunden gekommen sein sollte, wird unsere Mandantin diese mindestens im Kulanzwege mit den Kunden regeln.“ Zuerst hatte das Portal “Hessenschau.de“ über die Klageeinreichung berichtet.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2022 (dpa).