Verweis auf stark gestiegene Beschaffungspreise
Stromio hatte wie andere Anbieter die Stromlieferung unter Verweis auf stark gestiegene Beschaffungspreise eingestellt. Die gekündigten Verbraucher werden zwar von ihren sogenannten Grundversorgern weiter mit Strom beliefert – aber meist nur zu stark erhöhten Neukunden-Tarifen, die auch deutlich über den vereinbarten Stromio-Preisen liegen. Hier sehen die Anwälte den Ansatz für Schadenersatz. Das Unternehmen wollte die noch nicht vorliegende Klage nicht kommentieren. Über eine Anwaltskanzlei ließ die Firma mitteilen, dass sie die Kündigungen bedauere. Die jüngsten Preisexplosionen seien in diesem Maße nicht vorherzusehen gewesen. Bestehende Kundenbeziehungen würden "sachgerecht und kundenorientiert" abgewickelt. Dabei würden zustehende Guthaben und anteilige Boni an die Kunden ausgezahlt.
Betroffene sollen Verträge und Zählerstände dokumentieren
Die Klageschrift soll beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht werden. Je nach Laufzeit erwarte man erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag, erklärten die Verbraucherschützer. Sie forderten die Betroffenen auf, die Verträge und Zählerstände genau zu dokumentieren, um die Ansprüche später belegen zu können. Nach Einreichung der Musterfeststellungsklage werde beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, in das sich Betroffene kostenlos eintragen können. Die Hessen sind nach eigenen Angaben die erste Verbraucherzentrale, die eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio einreicht. Auch der Grundversorger EnBW aus Karlsruhe hat eine Klage gegen Stromio angekündigt.