Verbraucherzentrale geht erneut gegen Energieversorger ExtraEnergie vor

Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH hatte Ende Juli trotz Preisgarantie mit Preiserhöhungsschreiben für Aufregung gesorgt und wurde erfolgreich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Nun gingen erneut Beschwerden gegen ExtraEnergie ein. Denn der Energieversorger legte den Widersprüche gegen die unzulässigen Preiserhöhungen als Kündigungserklärung aus und kündigte einen Belieferungsstopp an, wie die Verbraucherzentrale jetzt mitteilte.

Kündigungsbestätigungen und Belieferungsstopp

Kundinnen und Kunden berichteten, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhielten und ein Belieferungsstopp angekündigt wurde. ExtraEnergie habe die Widerspruchsschreiben von Gaskundinnen und Gaskunden in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich. In einigen Fällen stellte ExtraEnergie die Belieferung sogar ein." Die Verbraucherzentrale NRW mahnte ExtraEnergie daraufhin ab. Nun reagierte das Unternehmen und verpflichtete sich, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.

Anspruch auf Schadenersatz nicht ausgeschlossen

Für Kundinnen und Kunden der ExtraEnergie hat die Verbraucherzentrale NRW Handlungsempfehlungen und Musterbriefe erstellt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonderkündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, Musterfeststellungsklagen gegen entsprechende Anbieter zu erheben und sucht nach Betroffenen für die Teilnahme an einer Umfrage. Möglicherweise stehe Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zu, heißt es in der Mitteilung weiter.

Gitta Kharraz, 11. Oktober 2022.