Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat zwei Fitnessstudios unter anderem wegen der Verwendung unzulässiger Preisanpassungsklauseln abgemahnt. Dies teilte sie am 28.12.2016 mit. Die Studios hätten sich daraufhin verpflichtet, die monierten Klauseln nicht mehr zu nutzen.
Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2017.
Die vollständige Auswertung der Umfrage "Missstände bei Fitnessstudios" finden Sie als pdf-Dokument auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Fitnessstudios: Unzulässige AGB-Klauseln an der Tagesordnung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.12.2016, becklink 2005312