Verbraucherzentrale mahnt Fitnessstudios wegen unzulässiger Preisanpassungsklauseln ab

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat zwei Fitnessstudios unter anderem wegen der Verwendung unzulässiger Preisanpassungsklauseln abgemahnt. Dies teilte sie am 28.12.2016 mit. Die Studios hätten sich daraufhin verpflichtet, die monierten Klauseln nicht mehr zu nutzen.

Klauseln ließen Voraussetzungen und Umfang von Preisanpassungen nicht erkennen

"Eine Preisanpassungsklausel in den AGB ist nur dann wirksam, wenn sie klar regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Denn der Verbraucher muss vor Vertragsschluss wissen, was ihn erwartet", erklärt Juristin Dunja Neukamp von der VZ Brandenburg. Bei beiden abgemahnten Studios sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. Unzulässige AGB-Klauseln in Verträgen mit Fitnessstudios seien an der Tagesordnung, schreibt die VZ weiter. Dies zeige eine aktuelle bundesweite Umfrage "Missstände bei Fitnessstudios" mehrerer Verbraucherzentralen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2017.

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