Verbraucherzentrale beklagt Vorgehen der Airlines bei Ticket-Erstattungen

Einen "systematischen Rechtsbruch" hat die Verbraucherzentrale Hessen der Luftverkehrsbranche vorgeworfen. Die Fluggesellschaften verzögerten seit geraumer Zeit die Erstattung stornierter Tickets, berichtete der Verband am 29.05.2020 in Frankfurt. In der Zentrale häuften sich die Beschwerden von Verbrauchern, die keine Auskünfte erhielten und hingehalten würden. Viele fühlten sich als Opfer einer "Verzögerungstaktik."

Rückzahlung oft versteckt oder gar nicht angeboten

"Wir beobachten aktuell einen systematischen Rechtsbruch quer durch die Luftverkehrsbranche", sagte Verbraucher-Anwalt Peter Lassek laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. "Eine Rückzahlung bieten Airlines entweder gar nicht oder nur sehr versteckt als eine von vielen Möglichkeiten an, wie etwa Umbuchung oder Gutschein. Kunden, die auf ihren Zahlungsanspruch bestehen, brauchen einen langen Atem. Das ist besonders unverständlich, wenn Unternehmen gleichzeitig massive staatliche Unterstützung erhalten."

Verbraucherzentrale rät zu Fristsetzung

Die Zentrale rät betroffenen Verbrauchern, die Rückzahlung schriftlich und mit einer zweiwöchigen Frist einzufordern. "Reagiert die Airline gar nicht, haben Sie die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren zu führen, wobei man allerdings immer auch das Kosten- und Insolvenzrisiko im Blick behalten sollte. Eine Strafanzeige wird jedenfalls keine schnellere Rückerstattung bewirken", fasste Lassek zusammen.

Grundsätzlich Verpflichtung zu Erstattung des Ticketpreises in sieben Tagen 

In Folge der Corona-Pandemie ist der Luftverkehr nahezu vollständig zusammengebrochen und Tausende Flüge wurden storniert. Grundsätzlich müssen die Gesellschaften den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Lufthansa und andere Gesellschaften hatten hingegen zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden. Dies scheiterte aber an der EU-Kommission. In den vergangenen Tagen hatte Lufthansa die Verzögerungen bei der Rückzahlung mit der Vielzahl von Fällen begründet. Beim Frankfurter Amtsgericht sind bislang nur vereinzelt Klagen eingegangen.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2020 (dpa).