Verbraucherzentrale Bayern mahnt Vodafone wegen "offiziell" wirkenden Werbeschreibens ab

Die von Vodafone akzeptierte Abmahnung untersagt es dem Unternehmen, mit einem offiziell wirkenden Schreiben einen Termin für eine allgemeine Überprüfung des Kabelanschlusses anzukündigen, der letztlich nur der Werbung für weitere Produkte diene. In dem Schreiben seien in ihrer Pauschalität unrichtige Angaben gemacht worden, die geeignet seien, Verbraucher unter Druck zu setzen, so die Verbraucherzentrale.

Sachverhalt

Bewohner einer Kleinstadt in der Oberpfalz hatten Anfang des Jahres 2019 ein Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erhalten. Darin wurde eine allgemeine Prüfung ihres Kabelanschlusses zu einem bereits festgelegten Termin angekündigt. Dass es sich dabei um ein Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote handelt, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Vielmehr erwecke es den Eindruck eines offiziellen Termins, der wahrgenommen werden muss. "Zudem steht in dem Schreiben, dass Festnetztelefone ohne Internet demnächst abgeschaltet würden, was derart pauschal gesagt nicht der Wahrheit entspricht“, berichtet Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gerade ältere Verbraucher, die auf ihr Telefon angewiesen sind, könnten sich dadurch leicht unter Druck gesetzt fühlen. "Diese Art der Werbung halten wir für irreführend und haben das Unternehmen deshalb abgemahnt“, so Tatjana Halm.

Kein Einzelfall

Immer wieder würden der Verbraucherzentrale Bayern Fälle gemeldet, die ähnlich ablaufen. Vertreter von Telekommunikationsunternehmen verschafften sich unter dem Vorwand einer technischen Überprüfung Zutritt zu Wohnungen, um den Bewohnern dann Verträge unterzuschieben. „Verbraucher sollten niemanden ins Haus lassen, wenn sie nicht selbst den Termin vereinbart haben und keinesfalls Unterschriften tätigen, wenn sie sich überrumpelt fühlen“, betont Tatjana Halm.

Vodafone akzeptiert Unterlassung, verweist aber auf Vertriebspartner

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben, berichtet die Verbraucherzentrale. Das Unternehmen weise aber darauf hin, dass es sich bei besagtem Werbemittel um die Eigenkreation eines selbstständigen Vertriebspartners handele, von dem Vodafone keine Kenntnis gehabt habe. Eine weitere Nutzung habe man dem Handelsvertreter untersagt.

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2019.