Enge Voraussetzungen in Werbung nicht erwähnt
„Die Deutsche Bahn schränkt entgegen ihrer Werbung die kostenfreie Kindermitnahme erheblich ein“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. "Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen überhaupt nur dann gratis mitgenommen werden, wenn es sich um eigene Kinder oder Enkelkinder handelt." Eine weitere Voraussetzung der kostenfreien Mitnahme sei, dass insgesamt nicht mehr als zwei Erwachsene das Länderticket nutzen. "Sobald ein dritter Erwachsener mitfährt, fahren auch Kinder unter 15 Jahren nicht mehr unentgeltlich“, betonte Halm.
Deutsche Bahn gibt Unterlassungserklärung ab
Die DB Betriebs GmbH hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Deutsche Bahn habe zugesagt, in Zukunft deutlicher auf die entsprechenden Bedingungen und Einschränkungen hinzuweisen, so die Verbraucherzentrale.