Eine Verbraucherbeschwerde machte die Verbraucherschützer aufmerksam
"Allein schon die Anzahl der abgemahnten Klauseln zeigt, wie viel in diesem Fall im Argen lag", so Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu dem Fall. Aufmerksam geworden sei die Verbraucherzentrale durch eine Beschwerde eines Verbrauchers, der über das Maklerunternehmen mehrere Versicherungsverträge für die private und betriebliche Vorsorge abgeschlossen hatte.
Hohe Honorare für den Fall einer Vertragsbeendigung
Mit einer unverständlich formulierten Klausel in den AGB habe das Maklerunternehmen etwa sicherstellen wollen, dass im Fall einer Vertragskündigung, Stornierung, eines Widerrufs oder auch einer Beitragsfreistellung auf jeden Fall 45‰ der jeweiligen Versicherungssumme des Vertrages als Honorar gezahlt werden müssen. Im konkreten Fall hätte der Verbraucher nach einer Kündigung mehrere tausend Euro zahlen sollen. Die Bedingungen sollten auch für alle bereits früher getätigten Verträge gelten, auch dann, wenn sie gar nicht über dieses Maklerunternehmen abgeschlossen wurden.
Unternehmen verpflichtete sich strafbewehrte Klauseln nicht mehr zu verwenden
Nach Abmahnung und folgender Klageerhebung habe das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die 43 als rechtswidrig abgemahnten Klauseln so nicht mehr zu verwenden und sich darauf gegenüber Verbrauchern nicht mehr zu berufen. Daher informiere das Maklerunternehmen aktuell auf seiner Homepage darüber, dass momentan die AGB überarbeitet werden.