Anbieter der App Clubhouse wegen gravierender Mängel abgemahnt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Anbieter der neuen Social-Media-App Clubhouse wegen gravierender rechtlicher Mängel angemahnt. Das teilte der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, am 27.01.2021 auf Twitter mit. In der Abmahnung wird von Clubhouse die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

App hat kein Impressum

In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien bemängeln die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne das erforderliche Impressum betrieben werde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutz-Hinweise lägen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.

Datenschutzverstöße angemahnt

In der Abmahnung geht es in der Sache aber auch um den Datenschutz. So reklamiere der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung gefordert

In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der vzbv die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte die Alpha Exploration Co. in Kalifornien nicht auf die Abmahnung reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021 (dpa).