Rechtslage klar
Laut Verbraucherzentrale ist die gesetzliche Regelung klar: Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung, müsse das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigten jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen hält und Rückzahlungen verschleiert und verschleppt.
Lufthansa will Rückzahlungen entgehen
Mit ihrem Verhalten versucht die Lufthansa nach dem Eindruck der Verbraucherzentrale, mit allen Mitteln eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern. "Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht", so Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weiter. "Auch, wenn die Corona-Pandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetzt: Gerade ein Unternehmen, das durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken."
Keine Reaktion auf Abmahnung
Die Verbraucherzentrale habe die Lufthansa zunächst mit einer Unterlassungserklärung aufgefordert, Verbraucher künftig über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Das Unternehmen habe auf die Abmahnung jedoch nicht reagiert. Deswegen habe die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Ein Termin für die Verhandlung stehe derzeit noch nicht fest.
Noch 900.000 offene Vorgänge
Die vom Staat gestützte Lufthansa hatte in der Corona-Krise seit März 2020 Millionen Tickets storniert und nicht fristgemäß erstattet, wie sie selbst eingeräumt hat. Im laufenden Jahr seien inzwischen konzernweit Tickets in einem Gesamtwert von 2,8 Milliarden Euro an rund 6,6 Millionen Passagiere erstattet worden, hatte es vor zehn Tagen geheißen. Offen seien noch rund 900.000 Vorgänge.
Verhalten anderer Reise- und Fluganbieter oft nicht besser
Doch nicht nur bei der Lufthansa, auch bei vielen anderen Reise- und Fluganbietern liefen Rückzahlung und Kommunikation schlecht, so die VZ. Die Verbraucherzentrale gehe derzeit gegen mehrere weitere Anbieter vor, die Verbraucher nicht oder nur unzureichend über ihr Recht auf Rückerstattung informieren oder die Rückzahlung komplett verweigern. Mehrere Unternehmen hätten inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, in sechs Fällen, darunter Eurowings und DER Touristik, sei Klage erhoben worden, weitere würden vorbereitet.