Die neuen Regeln bestimmen, dass Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Entgegenstehende AGB-Klauseln wären ungültig. "Die Bahn ist der Meinung, dass das für die Bahncard nicht gilt", sagte Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Im Grunde argumentiere der Konzern, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Das sei aber kein Indiz dafür, dass sie korrekt seien. Außerdem habe der BGH vor über zehn Jahren festgestellt, dass es sich bei der Bahncard um einen Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis handele, auf die das Gesetz eigentlich abziele. Die BGH-Entscheidung sei aber vor dem Gesetz ergangen, erklärt Weinsheimer. "Wir glauben, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Bahncard trotzdem greift."
Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung sind die Regeln der Bahn zur Probe-Bahncard, die früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden konnte. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt worden. Das sei aber nicht rechtssicher, sagte Weinsheimer. Denn kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo in eine normale Bahncard über. Schon dieser Automatismus missfällt den Verbraucherschützern.
Ein weiterer Problempunkt: Die Bahncard kann derzeit nur bis sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der Bahncard-Vertrag aber ein Anschlussvertrag zum Probe-Bahncard-Vertrag. Und der müsste laut Gesetz jeden Monat kündbar sein. Die Bahn wies darauf hin, dass die Konditionen der Probe-Bahncard transparent im Angebot und den AGB beschrieben seien.
Verhandlung im Juni
Das OLG Frankfurt a.M. bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist für den Juni angesetzt. "Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben", sagte Weinsheimer. Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutze und merke, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen. Jetzt solle Rechtssicherheit geschaffen werden – im Zweifel auch am BGH. Die Bahn äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall. Man habe bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zugestellt bekommen und könne sich daher dazu derzeit nicht äußern, hieß es von einer Bahn-Sprecherin.
Betroffene könnten schon jetzt pro Forma kündigen, sagte Verbraucherschützer Weinsheimer. Die Kündigung werde vermutlich abgewiesen – wenn man seine Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutze, habe man aber unter Umständen Erstattungsansprüche. Das sei rechtlich aber kompliziert. Die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen, sei nicht ratsam.