Verbraucher werden gestärkt: EU-Sammelklagen sollen kommen

Auf sich gestellt können Verbraucher ihre Rechte gegen große Firmen oft nur schwer durchsetzen. Das soll künftig europaweit leichter werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am 22.06.2020 auf die EU-weite Einführung von Sammelklagen. "Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können“, sagte Evelyne Gebhardt.

Justizkommissar begrüßt Regelung

"So werden Verbraucher in Europa einfache Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung durchsetzen können“, so die SPD-Europaabgeordnete weiter.  Der französische Christdemokrat und Verhandlungsführer des Parlaments, Geoffroy Didier, betonte, es sei gelungen, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen zu schaffen. Auch EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Einigung.

Mindestens ein Verbraucherverband in jedem Mitgliedsland mit Klagerechten

Künftig können Verbraucher auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte mit einer Sammelklage durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. In jedem EU-Staat soll zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein, wie das Europaparlament mitteilte. In einem wichtigen Punkt setzten sich die Parlamentarier gegen die EU-Staaten durch: Auch Flug- und Zuggastrechte werden von den neuen Regeln umfasst. Darüber hinaus können Sammelklagen etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen eingereicht werden - neben den allgemeinen Verbraucherschutzrechten.

Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch der Sammelklage

Unternehmen sollen durch die neuen Regeln vor einem Missbrauch dieser Klagemöglichkeit geschützt werden. Abschreckend soll das Prinzip wirken, dass der Verlierer eines Prozesses für die Kosten aufkommt. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, einen offensichtlich unbegründeten Fall fallenzulassen, wie das Parlament mitteilte.

VW-Abgasskandal als Auslöser für EU-Sammelklage

Die EU-Kommission hatte 2018 im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen von Fahrzeugen vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine Möglichkeit für Kollektivklagen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2020 (dpa).