Verbot religiöser Kleidung im Gericht – Gesetzentwurf eingebracht

Als bundesweit erster Landesjustizminister hat Guido Wolf (CDU) in Baden-Württemberg ein Gesetz vorgelegt, nach dem religiöse Kleidungsstücke aus den Gerichten des Landes verbannt werden. Es sei eine Abwägung der Verfassungsgüter freie Religionsausübung und strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz gelungen, sagte Wolf am 03.05.2017 im Landtag in Stuttgart. "Das ist ein wichtiger Beitrag zum Rechtsfrieden."

Schöffen nicht von geplanter Neuregelung erfasst

Der Gesetzentwurf betrifft hauptamtliche Richter und Staatsanwälte, die nun etwa keine Kopftücher, Kippas oder politische Symbole mehr tragen dürfen. Er gilt aber nicht für Schöffen und andere ehrenamtliche Richter, was diese missbilligen. Für eine Einbeziehung der Schöffen sprach sich auch die CDU-Fraktion aus, die sich in diesem Punkt in der Koalition nicht hatte gegen die Grünen durchsetzen können.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017 (dpa).

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