Als bundesweit erster Landesjustizminister hat Guido Wolf (CDU) in Baden-Württemberg ein Gesetz vorgelegt, nach dem religiöse Kleidungsstücke aus den Gerichten des Landes verbannt werden. Es sei eine Abwägung der Verfassungsgüter freie Religionsausübung und strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz gelungen, sagte Wolf am 03.05.2017 im Landtag in Stuttgart. "Das ist ein wichtiger Beitrag zum Rechtsfrieden."
Schöffen nicht von geplanter Neuregelung erfasst
Der Gesetzentwurf betrifft hauptamtliche Richter und Staatsanwälte, die nun etwa keine Kopftücher, Kippas oder politische Symbole mehr tragen dürfen. Er gilt aber nicht für Schöffen und andere ehrenamtliche Richter, was diese missbilligen. Für eine Einbeziehung der Schöffen sprach sich auch die CDU-Fraktion aus, die sich in diesem Punkt in der Koalition nicht hatte gegen die Grünen durchsetzen können.
Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Bausback/Künast, Kopftuchverbot für Richterinnen?, DRiZ 2017, 14
Bausback, Justitia ohne Kopftuch!, DRiZ 2016, 248
Wißmann, Justitia mit Kopftuch?, DRiZ 2016, 224
EGMR, Auftreten einer Rechtsanwältin mit Kopftuch, NJW 2016, 2243
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Baden-württembergische Landesregierung beschließt Kopftuch- und Kippaverbot für Staatsanwälte und Richter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.04.2017, becklink 2006451
VG Frankfurt am Main, Rechtsreferendarin darf vorerst im Vorbereitungsdienst Kopftuch tragen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.04.2017, becklink 2006384