Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook läuft auf die höchstrichterliche Klärung noch viel grundsätzlicherer Fragen hinaus. Denn es ist offen, ob Verbraucherverbände bei solchen Verstößen überhaupt anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen. Der Bundesgerichtshof denkt darüber nach, dazu die Meinung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am 06.02.2020 klar wurde. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet (Az.: I ZR 186/17).
Streit um "App-Zentrum" von Facebook
Gestritten wird um die Gestaltung des "App-Zentrums" von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Zumindest in der Version von 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Sie berechtigten die Anwendungen auch, im eigenen Namen zu posten. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für problematisch.
Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2020 (dpa).
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Hacker, Daten als Gegenleistung: Rechtsgeschäfte im Spannungsfeld von DS-GVO und allgemeinem Vertragsrecht, ZfPW 2019, 148
KG, Unzulässiger Datenzugriff über Teilnahme an über App vertriebene Internetspiele - App-Zentrum, GRUR-RR 2018, 115
LG Berlin, Einwilligung in die Weitergabe von Daten im Facebook-App-Zentrum, VuR 2015, 110
Boos, Datenweitergabe an und durch Spieleanbieter auf Facebook, VuR 2015, 92
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Datenschutzklage gegen Facebook: BGH wartet EuGH-Entscheidung zur Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.04.2019, becklink 2012826