Städte- und Gemeindebund misst Entscheidung zu Einsatz privater Dienstleister bei Parkraumüberwachung bundesweite Signalwirkung zu

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main zur Vergabe von "Knöllchen" durch private Dienstleister (BeckRS 2020, 117) hat nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bundesweite Signalwirkung. Die Frage, "unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang private Dritte bei der Überwachung des ruhenden, aber auch des fließenden Verkehrs hinzugezogen werden können", stelle sich auch in anderen Bundesländern und damit bundesweit in Städten und Gemeinden, erklärte der Verband am 21.01.2020 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Einsatz privater Dienstleister an der Tagesordnung

Die Parkraumüberwachung binde viel Personal und werde oft nicht kostendeckend betrieben. "Der Ordnungsbereich hat viele Aufgaben, und die Personaldecke ist in vielen Kommunen in dem Bereich sehr dünn für die zu bewältigenden Aufgaben", erklärte der Verband. Deshalb würden private Dienstleister eingesetzt. Genaue Zahlen dazu lägen aber nicht vor.

Stadt Darmstadt kündigt privater Sicherheitsfirma

Das OLG Frankfurt am Main hatte entschieden, dass der Einsatz privater Dienstleister zur Verkehrsüberwachung gesetzeswidrig sei: Leiharbeiter dürften keine Falschparker aufschreiben. Konkret ging es um einen Fall aus Frankfurt am Main. Einige andere hessische Städte haben bereits Konsequenzen aus der Entscheidung gezogen, die Stadt Darmstadt kündigte ihrer privaten Sicherheitsfirma. Aufgrund des Urteils sei davon auszugehen, dass andere Städte nachzögen, erklärte der Städte- und Gemeindebund. Es komme dabei aber auf die spezifischen landesrechtlichen Regelungen an.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2020 (dpa).