Verbände warnen vor Eins-zu-eins-Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Transparency International und andere Organisationen fordern die Bundesregierung in einem offenen Brief zu einem umfassenden Schutz von Hinweisgebern auf. Eine bloße Eins-zu-eins-Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie 2019/1937/EU reiche nicht, sondern könnte potentielle Hinweisgeber vielmehr abschrecken. Hinweisgeber seien aber "entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption".

Bundesregierung muss Whistleblower-Richtlinie umsetzen

Hintergrund ist die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Bis Mitte Dezember 2021 hat die Bundesregierung Zeit, die auf europäischer Ebene vereinbarten Regeln in deutsches Recht zu übernehmen. Darin werden zum Beispiel Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässige Meldekanäle einzurichten. Außerdem wird klargestellt, dass neben Angestellten und Beamten etwa auch Praktikanten oder Freiwillige als Hinweisgeber geschützt werden.

Richtlinie erfasst nur Verstöße gegen bestimmtes EU-Recht 

Allerdings erfasst die neue Richtlinie nur Verstöße gegen EU-Recht in einer Reihe von Bereichen. Aufgeführt sind unter anderem Umweltschutz, Verbraucherschutz und Finanzdienstleistungen. Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die einzelnen Länder den Schutz von Hinweisgeber bei der nationalen Umsetzung auf weitere Bereiche ausdehnen können.

Unterzeichner befürchten "Schmalspurlösung" 

Genau das fordern die Unterzeichner des offenen Briefs (Transparency Deutschland, Bundesverband der Verbraucherzentralen, Reporter ohne Grenzen, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik, Whistleblower-Netzwerk), die eine reine Übertragung der EU-Regeln in Deutschland fürchten. Klarheit und Rechtssicherheit seien für Hinweisgeber selbst, aber auch Unternehmen, Verwaltung, Justiz und Presse "nur bei einer vollumfänglichen Regelung gegeben". Daher reiche eine "Schmalspurlösung in Form einer Eins-zu-eins-Umsetzung, die nur Meldungen von Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht schützt", nicht aus. "Wenn deutsches Recht außen vor bliebe, würde das den Sinn der EU-Richtlinie in sein Gegenteil verkehren." Nicht nur das: potenzielle Hinweisgeber könnten abgeschreckt werden, so die Verfasser. "Das Ziel der Richtlinie wäre verfehlt."

Zwei-Klassen-Gesellschaft von Hinweisgebern bei Eins-zu-eins-Umsetzung

"Wir hätten bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Hinweisgebern" – nämlich jene, die von der EU-Richtlinie erfasst wären, und den Rest, erklärt die Juristin Louisa Schloussen, die sich bei Transparency International Deutschland mit dem Thema beschäftigt. "Was unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, das wäre selbst für Juristen sehr undurchsichtig."

Unsicherheit für Betroffene

So müsste in jedem Fall geprüft werden, ob die deutschen Vorschriften, um die es bei dem gemeldeten Verstoß geht, einen entsprechenden europarechtlichen Hintergrund haben, sagt Schloussen. Für Menschen, die auf Missstände hinweisen wollten, bringe das Risiken mit sich, weil unklar bliebe, ob sie vom Schutz der Richtlinie überhaupt profitieren. "Die Unsicherheit bliebe für Hinweisgeber gegebenenfalls bis zum Richterspruch." Die Richtlinie sieht zum Beispiel ein Verbot von Repressalien wie einem schlechten Arbeitszeugnis, Kündigung oder Mobbing vor.

Flächendeckendes System fehle bislang

Die aktuellen gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von Hinweisgebern beschreibt Schloussen als Flickenteppich. "In einzelnen Bereichen gibt es in Deutschland schon Regelungen", etwa im Finanzbereich zum Beispiel bei der Verfolgung von Geldwäsche. Zudem gebe die Rechtsprechung grobe Leitlinien vor. Es fehle aber an einem flächendeckenden System.

Hinweisgeber seien "entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption", heißt es in dem offenen Brief von Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, Reporter ohne Grenzen, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik und dem Whistleblower-Netzwerk.

Redaktion beck-aktuell, 5. August 2020 (dpa).