Der aufsehenerregende Vatikan‑Prozess gegen den einst einflussreichen italienischen Kardinal Angelo Becciu muss in Teilen neu aufgerollt werden. Das vatikanische Berufungsgericht ordnete an, die Beweisführung erneut zu wiederholen, wie italienische Medien berichteten. Becciu war am Ende des Prozesses als erster Kardinal in der Geschichte der katholischen Kirche zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
In dem Prozess, der im Dezember 2023 zu Beccius Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft führte, ging es im Kern um den verlustreichen Kauf einer Luxusimmobilie in London durch das vatikanische Staatssekretariat, in dem Becciu mehrere Jahre ein wichtiger Abteilungsleiter war. Der Vatikan wollte das Gebäude offenbar erwerben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Deal scheiterte jedoch – am Ende stand ein Verlust in dreistelliger Millionenhöhe.
Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass die Beweisführung im erstinstanzlichen Verfahren fehlerhaft und unvollständig gewesen sei, berichteten mehrere Medien. Die Richter betonten jedoch, dass das Urteil und das Verfahren grundsätzlich wirksam bleiben. Nicht nur Becciu, sondern auch weitere Angeklagte waren damals verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft muss den Angaben zufolge nun bis zum 30. April sämtliche Unterlagen vollständig einreichen. Die Verfahrensbeteiligten haben anschließend bis zum 15. Juni Zeit, diese zu prüfen und sich vorzubereiten. Am 22. Juni soll dann die neue Verhandlung vor Gericht beginnen.


