VZ erwartet Zinsnachzahlungen von durchschnittlich 3.400 Euro
Wie die VZ schreibt, geht es in dem Verfahren um die Berechnung von Zinsnachzahlungen aus langjährigen Prämiensparverträgen. Diese seien in den 1990er und 2000er-Jahren durch die Sparkassen im großen Stil mit ihren Kunden abgeschlossen worden. In den Verträgen seien variable Zinsen vereinbart worden. Wie genau diese berechnet werden sollten, sei erst ab 2006 in Neuverträgen genauer geregelt worden. Die VZ geht nach ihren Berechnungen von Zinsnachzahlungen von durchschnittlich 3.400 Euro pro Vertrag aus.
BGH erklärte verschiedene Zinsanpassungspraktiken für unwirksam
Seit 2003 habe der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen verschiedene Zinsanpassungspraktiken von Banken für unwirksam erklärt. Die Urteile hätten aber immer nur Einzelfälle betroffen. Mit der nun beim Oberlandesgericht Dresden eingereichten Musterfeststellungsklage sollen Ansprüche aller betroffenen Kunden der Sparkasse Leipzig geklärt werden, so die VZ. Darüber hinaus sei zu erwarten, dass das Urteil auch Auswirkung auf andere Sparkassen haben wird.
VZ rechnet 2020 mit einer Entscheidung
Mit einer Entscheidung des OLG Dresden rechnet die VZ 2020. Sollte der Fall bis zum BGH gehen, dürfte die endgültige Entscheidung 2021 fallen, so die VZ.