VAG-Änderung soll regulierten Pensionskassen helfen

Das Bundesfinanzministerium hat am 08.02.2021 den Formulierungsentwurf einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorgelegt, mit dem regulierten Pensionskassen im Sinn des § 233 VAG die Möglichkeit eröffnet werden soll, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Nachschüsse von Arbeitgebern zu verbessern.

Ziel der neuen Regelung

Begründet wird der neue § 233 Abs. 6 VAG damit, dass gerade im Niedrigzinsumfeld eine Pensionskasse darauf angewiesen sein könne, von ihren Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zusätzliche Mittel zu erhalten, um die vorgesehenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch künftig in voller Höhe zu erbringen und das Geschäft stabil fortführen zu können. Es ist laut Bundesfinanzministerium beabsichtigt, die Änderung des VAG in einen Gesetzentwurf aufzunehmen, zu dem die Verbändeanhörung bereits stattgefunden hat.

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2021.