Weinstein: Schuldig, nicht schuldig und vielleicht schuldig

Der Schuldspruch gegen Harvey Weinstein 2020 galt als Meilenstein - bis er 2024 überraschend kassiert wurde. Nun hat erneut eine Jury geurteilt, zumindest in Teilen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Nach mehrtägigen Beratungen sahen die zwölf Geschworenen es als erwiesen an, dass Weinstein einst schwere Sexualverbrechen an einer Frau begangen habe. In dem weiteren Anklagepunkt der schweren Sexualverbrechen gegen eine zweite Frau befand ihn die Jury für nicht schuldig. In einem dritten Anklagepunkt der Vergewaltigung einer dritten Frau konnten sich die Geschworenen nicht einigen.

Der Richter bat sie daraufhin, in diesem Punkt weiter zu beraten. In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Berichte über Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Jury gegeben.

Ein Berufungsgericht im Bundesstaat New York hatte den ursprünglichen Schuldspruch gegen Weinstein von 2020 wegen Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Handlungen und die Haftstrafe von 23 Jahren im vergangenen Jahr überraschend kassiert - wegen erheblicher Verfahrensfehler. Zentraler Kritikpunkt war, dass das Gericht mehrerer Zeugenaussagen zugelassen hatte, die nicht Gegenstand der formellen Anklage waren. Diese hätten das Urteil der Geschworenen unrechtmäßig beeinflusst.

Der Prozess wurde daraufhin neu aufgerollt und griff erneut die zentralen Anklagepunkte auf. Die Anklage stützte sich in dem etwa sechs Wochen laufenden Verfahren auf die Aussagen von drei Frauen. Zwei der Frauen hatten auch schon im ersten Prozess ausgesagt, zudem kam diesmal eine dritte Hauptzeugin hinzu.

Redaktion beck-aktuell, kw, 12. Juni 2025 (dpa).

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