USA verlängern schnelle Abschiebe-Regelung an der Grenze

Die US-Regierung will Migranten an der Grenze während der Corona-Pandemie weiterhin schnell abschieben. Eine entsprechende Anordnung der Gesundheitsbehörde CDC wurde am 02.08.2021 verlängert. Zur Begründung hieß es, die Einreise von Ausländern über Kanada und Mexiko stelle – unabhängig von ihrem Herkunftsstaat – eine ernsthafte Gefahr der Einschleppung von Covid-19 dar. Unbegleitete Kinder sind von der Regel ausgenommen.

Abschiebungen gehen vorerst weiter – Bürgerrechtler wollen klagen

Die Richtlinie werde in Kraft bleiben, bis die öffentliche Gesundheit nicht mehr durch Einschleppung des Coronavirus gefährdet sei, so die CDC. Ursprünglich hatte die Regierung des damaligen US-Präsidenten Donald Trump die Anweisung zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 erlassen. Bürgerrechtsorganisationen hofften auf eine Kehrtwende unter Trumps Nachfolger Joe Biden, sind inzwischen jedoch enttäuscht und wollen die Richtlinie nun auf dem Klageweg kippen. "Wir haben der Biden-Regierung mehr als genug Zeit gegeben, die von der Trump-Regierung hinterlassenen Probleme zu beheben, aber sie hat uns keine andere Wahl gelassen, als wieder vor Gericht zu gehen", kritisierte die Organisation ACLU. "Das Leben von Familien steht auf dem Spiel."

US-Behörden: Aufnahmeeinrichtungen sind an den Grenzen ihrer Kapazität

Der Vorwurf der Menschenrechtsorganisationen: Die Pandemie werde nur als Vorwand genutzt, um Menschen ohne ausreichende Prüfung und Gerichtsanhörung pauschal abzuschieben. Das Ministerium für Heimatschutz argumentiert hingegen mit dem starken Zustrom von Migranten. Laut einem hohen Beamten des Ministeriums könnte die Zahl unbegleiteter Kinder, die an der Grenze aufgegriffen werden, einen neuen Höchststand erreichen. Vorläufigen Daten zufolge wurden an der mexikanischen Grenze im Juli mehr als 19.000 Kinder aufgegriffen, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Das bringe die Aufnahmeeinrichtungen an die Grenzen ihrer Kapazität – so könnten etwa Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden.

Redaktion beck-aktuell, 3. August 2021 (dpa).