Nach Zoll-Gerichtsurteil: USA verhandeln mit Ländern weiter

Ein Gericht spricht dem US-Präsidenten die Befugnis ab, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle zu verhängen. Die Regierung sieht sich im Recht und verfolgt ihre Pläne weiter.

Die US-Regierung treibt trotz des Dämpfers durch eine Gerichtsentscheidung zu Zöllen ihre Handelsverhandlungen mit anderen Ländern voran. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer sagte im TV-Sender Fox News: "Unsere Handelspartner arbeiten weiterhin sehr eng mit uns bei den Verhandlungen zusammen."

Den Richtern sind weniger die Zölle an sich ein Dorn im Auge, sondern eher die juristische Argumentation, die der US-Präsident dafür heranzieht. Er behauptet, dass es einen Notstand gebe – und deshalb die Anwendung eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 1977 gerechtfertigt sei. Trump verweist auf ein Ungleichgewicht im internationalen Handel zulasten der USA und meint, dass die Vereinigten Staaten unfair behandelt worden seien.

Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress – das Parlament der USA – angerufen werden muss. Im Fall der weitreichenden Zölle auf Importprodukte und des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes hat das Berufungsgericht dem Präsidenten – wie schon die Vorinstanz – eine solche Befugnis nun jedoch abgesprochen. Zölle seien eine Kernkompetenz des US-Kongresses, unterstrichen die Richter.

Trump will vor Supreme Court ziehen

Gestoppt sind die Zölle damit aber vorerst nicht. Die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft – dadurch bekommt die US-Regierung Zeit, sie vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Genau das will Trump nun tun – in der Hoffnung, dass die in seiner ersten Amtszeit nach rechts gerückte Richterriege des Supreme Courts in seinem Sinne entscheidet. Er beeilte sich auch, dem Eindruck einer Niederlage entgegenzutreten.

Kurz nach der Entscheidung schrieb er auf seiner Plattform Truth Social: "ALLE ZÖLLE SIND WEITERHIN IN KRAFT!" Ohnehin war es bei der vorherigen Bundesgerichts-Entscheidung nicht um alle Zölle gegangen. Ausgekoppelt waren etwa Abgaben auf Autos, Stahl, Aluminium, Arzneimittel und Halbleiter.

Zollsatz von 15% auf EU-Produkte

Für die meisten Produkte, die aus Deutschland und anderen EU-Staaten in die USA eingeführt werden, gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 15%. Das ist das Ergebnis einer nach zähen Verhandlungen erzielten Einigung zwischen Trumps Regierung und der EU. Es ist unklar, wie genau sich die Entscheidung der Richter darauf auswirken könnte.

Streng genommen bezog sich das US-Gericht in niedrigerer Instanz auf einen älteren Stand vom April. Damals hatte Trump auf einer riesigen Tafel im Rosengarten des Weißen Hauses hohe Zölle gegen eine Vielzahl von Ländern angekündigt. In den Wochen und Monaten danach gab es allerdings Fristverlängerungen, Verhandlungen und Briefe aus dem Weißen Haus – Zollsätze wurden zum Teil abgesenkt, im Fall mancher Länder noch weiter erhöht. Den angeblichen Notstand zog Trump dabei auch weiterhin als Argumentationsgrundlage heran.

EU hält an Vereinbartem fest

Die EU-Kommission, die das Abkommen über den Zollsatz von 15% ausgehandelt hatte, wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Ein Sprecher betonte am Samstag, dass die Kommission weiter an der Umsetzung der Vereinbarungen mit den USA arbeiten werde.

Die EU-Kommission startete am Donnerstag den Gesetzgebungsprozess, um Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und Barrieren für den Import von bestimmten Lebensmitteln zu senken. Im Gegenzug sollen US-Zölle auf Autoimporte aus Deutschland und anderen Staaten gesenkt werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 1. September 2025 (dpa).

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