"Ich denke, es besteht die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens", erklärte die zuständige Richterin Loren AliKhan eines Bundesgerichts in Washington laut übereinstimmenden Medienberichten. Kurz vor dem geplanten Inkrafttreten des weitreichenden Ausgabenstopps entschied sie, dass mehr Zeit nötig sei, um die Auswirkungen der Anordnung rechtlich zu prüfen. Den Berichten zufolge bleibt der Status quo zunächst bis Montag, 17.00 Uhr (Ortszeit), bestehen. In dieser Zeit darf die Trump-Regierung die Auszahlung der vom Kongress bewilligten Mittel nicht aussetzen.
Anfang der Woche hatte Trump mit der Maßnahme landesweit für Verunsicherung gesorgt. Sie betrifft zahlreiche Bundeshilfen und Zuschussprogramme, etwa für Universitätsförderungen, Kredite für Kleinunternehmen oder kommunale Zuschüsse.
Kein Geld für "den grünen Betrug"
Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, relativiert die Maßnahme in einer Presseerklärung. Es handele sich nicht um eine pauschale Streichung von Bundeshilfen. Von der Streichung ausgeschlossen seien demnach etwa eine Reihe von Sozialversicherungsleistungen wie die Krankenversicherung für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Medicare) oder Lebensmittelmarken. Leavitt betonte: "Wenn Sie individuelle Unterstützung von der Bundesregierung erhalten, werden Sie diese auch weiterhin bekommen."
Auf die Frage, für welche Programme vorerst Geld zurückgehalten werde, nannte Leavitt unter anderem Diversitätsprogramme und Gelder für "den grünen neuen Betrug" offenbar mit Blick auf den Umweltschutz und Hilfen für Transmenschen. Der Ausgabenstopp sei aber nur vorübergehend. Man wolle "sicherstellen, dass alle Gelder, die aus Washington fließen, mit der Agenda des Präsidenten übereinstimmen", sagte Leavitt.