US-Justiz lässt Hinrichtung mit Stickstoff zu

Der Versuch, den zur Todesstrafe verurteilten Mörder Kenneth Eugene Smith per Giftspritze hinzurichten, scheiterte. Nun soll Smith mit Stickstoff getötet werden. Der US-Supreme Court bestätigte die Entscheidung. Es wäre das erste Mal, dass diese Hinrichtungsmethode in den USA zur Anwendung kommt.

Smiths Anwälte hatten argumentiert, dass der Verurteilte zu einer Art Testkandidat für eine neue Hinrichtungsmethode würde und noch viel zu viele Fragen offen seien. Ein Berufungsgericht wies die Vorbehalte jedoch zurück. Smith könne nicht belegen, dass die Anwendung von Stickstoffhypoxie als neue und neuartige Methode eine "grausame und ungewöhnliche" Bestrafung darstelle, hieß es im Urteil. Kurz zuvor hatte auch der Supreme Court einen ähnlichen Antrag abgelehnt, allerdings keine Begründung dafür genannt.

Der 58-Jährige, der wegen eines Auftragsmordes, den er 1988 begangen hatte, zum Tode verurteilt wurde, soll in der Nacht zum Freitag deutscher Zeit unter Anwendung sogenannter Stickstoffhypoxie sterben. Bei dieser Art der Hinrichtung wird über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt - die Folge ist der Tod durch Sauerstoffmangel. Auf diese Weise wurde in den USA zuvor noch kein Todesurteil vollstreckt.

Demonstranten hatten in den vergangenen Tagen die Gouverneurin von Alabama, Kay Ivey, aufgefordert, die Hinrichtung zu stoppen. Dass sie mit ihrem Anliegen Erfolg haben werden, gilt aber als unwahrscheinlich. Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und von Amnesty International warnen weiterhin vor einem möglicherweise grausamen Tod. Dafür, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schwerwiegenden Leiden verursache, gebe es keine wissenschaftlichen Beweise.

Smith sollte bereits 2022 mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Dem Gefängnispersonal gelang es damals aber nicht, die dafür nötige Kanüle in seinen Arm zu legen. Er wurde nach mehreren Stunden, in denen er angeschnallt auf dem Exekutionstisch lag, wieder in seine Zelle gebracht. Smith war 1996 wegen eines acht Jahre zuvor begangenen Auftragsmordes zum Tode verurteilt worden. Die Geschworenen hatten nach einem Berufungsverfahren eigentlich eine lebenslange Haftstrafe für ihn vorgesehen, doch der zuständige Richter setzte sich über diese Empfehlung hinweg. Das Gesetz, das ihm dies ermöglichte, gibt es seit 2017 nicht mehr.

Redaktion beck-aktuell, ak, 25. Januar 2024 (dpa).