IStGH unterstreicht seine politische Unabhängigkkeit
Das Gericht betonte in einer Stellungnahme seine politische Unabhängigkeit. Es werde seine Arbeit unbeirrt fortsetzen. "Das Gericht ist nicht-politisch und handelt strikt innerhalb des rechtlichen Rahmens und der juristischen Kompetenz, die ihm vom Römischen Statut verliehen wurden", heißt es in einer in Den Haag verbreiteten Stellungnahme. Ein Prinzip des Weltstrafgerichtes sei es, dass es erst dann einschreite, wenn Staaten selbst ihrer Verantwortung nicht nachkämen.
USA wollen ihre Militärangehörigen schützen
Washington will seine Leute vor internationaler Strafverfolgung schützen. Die US-Regierung sei entschlossen, ihre Militärangehörigen vor Bedrohungen durch den Internationalen Gerichtshof zu verteidigen, sagte Pompeo. Die Sanktionen waren bereits im Jahr 2018 angedroht worden, laufende Ermittlungsgesuche wegen Vorwürfen der Kriegsverbrechen in Afghanistan seien aber nicht zurückgenommen worden. Die USA sind kein Vertragsstaat des in Den Haag ansässigen Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
IStGH-Chefanklägerin wirft US-Militär in Afghanistan Folterungen vor
Die Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda (Gambia), hatte im November 2018 eine Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ersucht. In einem Bericht von November 2016 beschuldigt sie US-Militärs und Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt zu haben. Die Mehrheit der Vorfälle soll sich demnach zwischen 2003 und 2004 ereignet haben. Bensouda hatte aber betont, dass sie gegen alle Beteiligten des Konflikts ermitteln wolle.
USA unter anderem wegen "Waterboarding" in der Kritik
Die CIA hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm entwickelt, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete "Waterboarding", also simuliertes Ertränken.
Alle EU-Mitgliedsländer sind Vertragsstaaten
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind mehr als 100 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten.