Bundesstaat kaufte Bestandteil des Giftcocktails für "medizinische Zwecke" an
Zudem erließ ein Bezirksrichter eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch des Mittels Vecuronium, das einen Teil der Giftmischung bei der Hinrichtung per Spritze bildet. Damit seien zunächst alle weiteren Exekutionen blockiert, schrieb die Zeitung “Arkansas Democrat-Gazette“ in ihrer Online-Ausgabe. Der Pharmahändler McKesson hatte geklagt, weil der Bundesstaat beim Kauf des Mittels angegeben habe, es zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen. Arkansas wollte ursprünglich vom 17. bis zum 27.04.2017 acht zum Tode verurteilte Straftäter hinrichten lassen, weil die Haltbarkeit des Mittels Midazolam Ende des Monats abläuft, das ebenfalls Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz ist wegen Berichten über qualvolle Tode höchst umstritten.
Mehrere Hinrichtungen bereits ausgesetzt
Bereits am 16.04.2017 hatte eine Bundesrichterin alle acht Hinrichtungen vorübergehend gestoppt, ein Berufungsgericht die Entscheidung am 18.04.2017 aber gekippt. Doch in einem anderen Verfahren setzte der Supreme Court von Arkansas zwei vorgesehene Hinrichtungen aus. Der Oberste Gerichtshof der USA bestätigte die Entscheidung. Am 21.04.2017 war neben der Exekution von Johnson noch eine weitere Hinrichtung geplant.