Mitnahme von Regierungsdokumenten: Verfahren gegen Trump eingestellt

Kurz vor dem Start des Republikaner-Parteitags erreichte Donald Trump eine positive Nachricht aus der Justiz: Das Strafverfahren gegen ihn in der Dokumenten-Affäre soll enden. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen.

In der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente hat die zuständige Richterin das Strafverfahren gegen den früheren US-Präsidenten eingestellt. Das teilte Richterin Aileen Cannon in Miami im Bundesstaat Florida mit und begründete die Entscheidung mit Zweifeln an der rechtmäßigen Ernennung des Sonderermittlers in dem Fall.

Trump war in der Dokumenten-Affäre im vergangenen Jahr auf Bundesebene angeklagt worden. Ihm wird in diesem Fall die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen. Im August 2022 hatte das FBI Trumps Villa in Florida durchsucht und mehrere als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze beschlagnahmt. Vorgeworfen wird Trump auch eine Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen: So soll er versucht haben, mithilfe von Mitarbeitern Material aus Überwachungskameras verschwinden und Kisten mit Dokumenten wegschaffen zu lassen.

Trump plädierte bei der Vorstellung der Anklage in Miami im vergangenen Jahr auf "nicht schuldig". Seine Anwälte versuchten, das Verfahren mit diversen Anträgen zu stoppen. Die in dem Dokumenten-Verfahren zuständige Richterin Cannon wurde einst von Trump ernannt. Kritiker warfen ihr in den vergangenen Monaten vor, das Verfahren zu verschleppen und Anträge in Zeitlupe zu bearbeiten.

Sonderermittler will gegen Entscheidung vorgehen

Aus einer Stellungnahme eines Sprechers von Smith geht hervor, dass dieser plant, Berufung gegen die Verfahrenseinstellung einzulegen. In der Stellungnahme führt der Sprecher aus, dass die Einstellung des Verfahrens von der Auffassung aller Gerichte abweiche, die sich bislang mit der gesetzlichen Einsetzung eines Sonderermittlers befasst hätten. Das Justizministerium habe Smith ermächtigt, gegen die Entscheidung vorzugehen, Smith habe davon bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht.

Eine erfolgreiche Berufung könnte dazu führen, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird. Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre es Beobachtern zufolge praktisch unmöglich, dass der Prozess noch vor der Präsidentenwahl im November stattfindet.

Juristisches Hin und Her

Vor einigen Wochen konnte Trump in einem anderen Fall vor dem Supreme Court einen Erfolg einfahren. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass Trump für Handlungen im Präsidentenamt weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung genießt. Diese Entscheidung hat erst mal nicht direkt etwas mit der Einstellung des Verfahrens in Miami zu tun - aber möglicherweise indirekt.

Der Richter Clarence Thomas hatte in einer Stellungnahme zu dem Immunitäts-Urteil geschrieben, dass der Sonderermittler Jack Smith nicht rechtmäßig ernannt sei und deshalb keine Befugnis habe, Trump anzuklagen. Aus dem Text von Thomas in dem Urteil gingen keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen hervor.

In der Anklage gegen Trump in Florida hatte Trumps Team aber genau dieses Argument, das von vielen Fachleuten zurückgewiesen wird, bereits vorgebracht. Die Stellungnahme von Supreme-Court-Richter Thomas gilt daher als höchst ungewöhnlich und wurde von vielen als Zeichen in Richtung Florida gewertet.

Redaktion beck-aktuell, js, 16. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).