USA kritisieren Bundesregierung für Abschiebung eines Terroristen

Die Abschiebung des islamistischen Terroristen Adem Y. in die Türkei trotz eines Auslieferungsantrags der USA hat heftige Kritik der US-Regierung an der Bundesregierung ausgelöst. "Wir sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung Deutschlands", teilte der amtierende US-Justizminister Matthew Whitaker am 07.02.2019 mit. "Die deutsche Regierung hat Y. vorsätzlich geholfen, sich der Gerechtigkeit zu entziehen, indem sie ihn in ein Flugzeug in die Türkei gesetzt hat." Adem Y. war am 05.02.2017 nach Verbüßung einer elfjährigen Freiheitsstrafe in die Türkei abgeschoben worden.

Mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitet

Als Mitglied der sogenannten "Sauerland-Gruppe" war der 40-Jährige Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete. Er war 2007 in Medebach im Sauerland festgenommen worden. Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüßt. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.

Beschuldigter soll an Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen sein

Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Der US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, warf den deutschen Behörden vor, "gegen die Bestimmungen und den Geist unseres Auslieferungsabkommens" verstoßen zu haben. Whitaker kritisierte mit Blick auf Adem Y.: "Die deutsche Regierung hat sich geweigert, jegliche Verantwortung für seine Nichtauslieferung an die Vereinigten Staaten zu übernehmen, hat ihre vertraglichen Verpflichtungen missachtet und die Rechtsstaatlichkeit untergraben."

Deutschland sah Gefahr der Doppelbestrafung

Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es zu dem Fall, es handele sich um "eine Entscheidung der unabhängigen Justiz, die nach rein rechtsstaatlichen Kriterien getroffen wurde". Nach Angaben des OLG in Frankfurt wird vor jeder Auslieferung geprüft, ob diese zulässig ist. Das sei nicht der Fall, wenn zum Beispiel die Haftbedingungen menschenunwürdig seien, die Todesstrafe drohe oder - wie in diesem Fall - nicht ausgeschlossen werden könne, dass jemand für die gleiche Tat zwei Mal bestraft werde, sagte die Sprecherin. Adem Y. sei wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bereits verurteilt.

Zwei US-Soldaten getötet

Die Staatsanwaltschaft in New York hatte im Mai 2015 Anklage gegen Adem Y. erhoben, die bis zum 05.02.2019 der Geheimhaltung unterlag und erst seitdem öffentlich ist. Die US-Justiz wirft Adem Y. darin vor, an einem Selbstmordanschlag beteiligt gewesen zu sein, bei dem am 03.03.2008 in der ostafghanischen Provinz Chost zwei US-Soldaten getötet und elf weitere verletzt wurden. Der Anklageschrift zufolge soll er außerdem im Jahr 2006 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet an Angriffen gegen US-Truppen beteiligt gewesen sein.

Verbindungen zur Islamischen Dschihad-Union

Adem Y. soll nach Darstellung der US-Justiz im Jahr 2006 aus Deutschland in die Region gereist sein, um sich dort in einem islamistischen Trainingscamp ausbilden zu lassen. Der UN-Sicherheitsrat führt Adem Y. wegen dessen Verbindungen zur Islamischen Dschihad-Union (IJU) seit 2008 auf der Terrorliste. Demnach soll Adem Y. auch Menschen für die IJU rekrutiert haben.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2019 (dpa).

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