USA: Ge­richts­ver­fah­ren um Musks Twit­ter-Über­nah­me aus­ge­setzt

Im ju­ris­ti­schen Tau­zie­hen zwi­schen Twit­ter und dem Tech-Mil­li­ar­där Elon Musk zeich­net sich eine wo­chen­lan­ge Ver­län­ge­rung ab. Das Ge­richts­ver­fah­ren zwi­schen Twit­ter und Musk wurde von der zu­stän­di­gen Rich­te­rin bis zum 28.10.2022 aus­ge­setzt. Wenn der Tesla-Chef bis dahin die rund 44 Mil­li­ar­den Dol­lar teure Über­nah­me des Kurz­nach­rich­ten­diens­tes nicht ab­ge­schlos­sen hat, müs­sen sich die Streit­par­tei­en auf einen Pro­zess im No­vem­ber ein­stel­len.

Ge­richt setzt Frist zur Klä­rung der Dif­fe­ren­zen

Mit der nun­mehr er­gan­ge­nen Ent­schei­dung der Rich­te­rin ist der für den 17.10.2022 an­ge­setz­te Pro­zess­be­ginn vom Tisch. Musk, der mo­na­te­lang aus dem Deal aus­stei­gen woll­te, hatte am 04.10.2022 über­ra­schend seine ur­sprüng­li­che Of­fer­te für Twit­ter be­stä­tigt. Damit eb­ne­te er au­gen­schein­lich den Weg für eine spek­ta­ku­lä­re Wende in dem zähen Über­nah­me­streit. Doch seit­dem wurde deut­lich, dass das Miss­trau­en auf der Seite von Twit­ter tief sitzt und der On­line-Dienst keine Ri­si­ken mehr ein­ge­hen will. Musk und Twit­ter strei­ten immer noch um wich­ti­ge De­tails, die ge­klärt wer­den müs­sen, um den Deal in tro­cke­ne Tü­cher zu brin­gen. Statt einer An­nä­he­rung gab es zu­letzt neue At­ta­cken, so dass Un­ge­wiss­heit um den Ab­schluss der Trans­ak­ti­on bleibt. Musks An­wäl­te be­an­trag­ten zu­letzt, das Ver­fah­ren zu stop­pen und den Pro­zess zu strei­chen. Twit­ter reich­te um­ge­hend einen Ge­gen­an­trag ein, in dem das Un­ter­neh­men dies mit deut­li­chen Wor­ten ab­lehn­te. Die Rich­te­rin setz­te den Streit­par­tei­en dar­auf­hin eine Frist zur Klä­rung der Dif­fe­ren­zen.

Ja heißt Ja - oder nicht?

Musk hält sich nach An­sicht von Twit­ter bis­lang wei­ter eine Hin­ter­tür zum Aus­stieg aus dem Deal offen, indem er die Über­nah­me von der Fi­nan­zie­rung ab­hän­gig macht. Das Un­ter­neh­men ist miss­trau­isch und will den Ab­schluss zu­nächst wei­ter ab­si­chern, bevor der Rechts­streit ganz bei­ge­legt wird. Musk ging un­ter­des­sen schon wie­der auf Kon­fron­ta­ti­ons­kurs: "Twit­ter lässt ein Ja nicht als Ant­wort gel­ten", heißt es im Ge­richts­an­trag. "Er­staun­li­cher­wei­se be­stehen sie dar­auf, das Ver­fah­ren fort­zu­set­zen". Damit ge­fähr­de Twit­ter den Deal und setze die In­ter­es­sen der ei­ge­nen Ak­tio­nä­re aufs Spiel.

Twit­ter wirft Musk vor, auf Zeit zu spie­len

Die An­wäl­te der On­line-Platt­form mach­ten im Ge­gen­an­trag deut­lich, Musk nach sei­nen mo­na­te­lan­gen Ma­nö­vern zur Ab­sa­ge des Kaufs nicht mehr zu trau­en. Das Hin­der­nis sei nicht, dass Twit­ter kein "Ja" als Ant­wort ak­zep­tie­re, son­dern dass Musk sich noch immer wei­ge­re, zu sei­nen ver­trag­li­chen Kauf­ver­pflich­tun­gen zu ste­hen. Musk wolle einen Plan durch­set­zen, der es ihm auf Basis be­stimm­ter Vor­be­hal­te er­lau­be, den Ab­schluss des Deals be­lie­big hin­aus­zu­zö­gern und sich Rechts­si­cher­heit für den Fall eines Schei­terns zu ver­schaf­fen. "Ver­traut uns, wir mei­nen es dies­mal wirk­lich ernst", fass­ten die Twit­ter-An­wäl­te in dem Ge­gen­an­trag die Po­si­ti­on der Musk-Seite zu­sam­men. Dies sei aber "eine Ein­la­dung für wei­te­ren Unfug und Ver­zö­ge­run­gen". Sie ver­tra­ten die An­sicht, dass Musk den Deal spä­tes­tens kom­men­de Woche ab­schlie­ßen müsse.

Über­nah­me­de­al lan­de­te nach Rück­zug Musks vor Ge­richt

Musk hatte im Früh­jahr ein Kauf­an­ge­bot für Twit­ter vor­ge­legt und eine Über­nah­me­ver­ein­ba­rung mit dem Ver­wal­tungs­rat des On­line-Diens­tes ab­ge­schlos­sen. Nur ei­ni­ge Wo­chen spä­ter zeich­ne­te sich al­ler­dings ab, dass Musk aus dem Deal aus­stei­gen will - was er im Juli auch of­fi­zi­ell ein­lei­te­te. Als Be­grün­dung warf er Twit­ter vor, fal­sche An­ga­ben zur Zahl von Fake- und au­to­ma­ti­sier­ten Bot-Ac­counts ge­macht zu haben. Twit­ter zog vor Ge­richt, um Musk zur Ein­hal­tung des Über­nah­me­de­als zu zwin­gen - und Be­ob­ach­ter gin­gen wei­test­ge­hend davon aus, dass der On­line-Dienst für das Ver­fah­ren die bes­se­ren Ar­gu­men­te auf sei­ner Seite hatte.

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2022 (dpa).

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