USA: Gericht bestätigt vorläufig Corona-Impfpflicht an Universität

Ein Gericht hat am 19.07.2021 die Impfpflicht gegen Covid-19 an einer US-Universität vorläufig für rechtmäßig befunden. In Anerkennung der bedeutenden Freiheit der Studenten, unerwünschte medizinische Behandlungen zu verweigern, erlaube die Verfassung des Landes der Indiana University das Vorgehen jedoch mit Blick auf das legitime Interesse für die öffentliche Gesundheit, hieß es in dem Urteil. Acht Studierende hatten argumentiert, dass die Impfpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie verletze. Ihr Anwalt hat nun Berufung angekündigt.

Ausnahmen von Impflicht möglich

Der Richter betonte in seinem Urteil, dass es sich nicht um eine endgültige Entscheidung in der Sache handele. Vielmehr sei es in dem Fall um eine einstweilige Verfügung gegangen. Dank der Impfpflicht der Universität könnten Studierende, Lehrkräfte und Angestellte auf Masken und Abstandsregeln im Klassenzimmer, Labor oder in der Freizeit und bei außerschulischen Aktivitäten verzichten, hatte die Indiana University in Bloomington ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Universität hatte die Impfpflicht, die ab Herbstsemester gelten soll, bereits im Mai angekündigt. Aufgrund medizinischer oder religiöser Gründe kann eine Ausnahme beantragt werden.

Klägeranwalt kündigt Berufung an

"Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende des Kampfes der Studenten – wir planen, sofort gegen die Entscheidung des Richters in Berufung zu gehen", reagierte der Anwalt der Studenten, James Bopp Jr., in einer Mitteilung. Das Recht, die Universität zu besuchen, dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass Studierende etwa auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten müssten. Die Universität hingegen begrüßte die Entscheidung auf Anfrage. Das Urteil sorge für eine sichere Rückkehr zum Unterricht, hieß es.

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2021 (dpa).

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