USA: Schwangere muss für Not-Abtreibung aus Texas ausreisen

Eine Frau, die im US-Bundesstaat Texas gegen das Abtreibungsverbot geklagt hatte, musste ihren Anwälten zufolge für eine Abtreibung ausreisen. Obwohl das Kind keine Überlebenschance habe und die Gesundheit der Frau bedroht sei, könne die 31-Jährige in Texas keine Abtreibung vornehmen.

Die Frau hatte gegen das restriktive Abtreibungsgesetz in Texas geklagt und in der vergangenen Woche vor einem Gericht in Austin zunächst Recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats hob die Entscheidung am Montag jedoch wieder auf. Niemand bestreite, dass es sich um eine "extrem komplizierte" Schwangerschaft handle, hieß es in dem Urteil. "Alle Eltern wären am Boden zerstört, wenn sie von der Diagnose Trisomie 18 bei ihrem ungeborenen Kind erführen". Die behandelnde Ärztin habe dem Gericht aber nicht klar bewiesen, dass es sich um eine riskante Schwangerschaft handle, welche die Anforderungen für eine Ausnahme des weitgehenden Abtreibungsverbots in Texas erfülle.

Der juristische Schwebezustand in der vergangenen Woche sei "die Hölle" für die Schwangere gewesen, sagte die Präsidentin des Center for Reproductive Rights, Nancy Northup. Sie sei mehrfach in der Notaufnahme gewesen und habe nun nicht länger mit der Ausreise warten können. "Das ist der Grund, warum Richter und Politiker nicht über die Gesundheitsversorgung von Schwangeren entscheiden sollten - sie sind keine Ärzte", sagte Northup. Zwar habe die 31-Jährige den Bundesstaat verlassen können. Andere Frauen hätten diese Möglichkeit jedoch nicht, "und eine Situation wie diese könnte ein Todesurteil bedeuten".

Der Oberste Gerichtshof der USA hat vor anderthalb Jahren das seit 1973 geltende Recht auf Abtreibung im Land gekippt. Nun liegt die Hoheit über die Gesetzgebung bei den Bundesstaaten - ein rechtlicher Flickenteppich ist entstanden. Im von den Republikanern regierten Bundesstaat Texas sind die Regelungen besonders strikt. Abtreibung ist in so gut wie allen Fällen verboten - außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Ausnahmen so vage formuliert seien, dass Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor Klagen häufig dennoch keine Abtreibungen vornähmen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 12. Dezember 2023 (dpa).