New York-Besuche dennoch möglich
Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) könne aber weiterhin nach New York reisen, wenn sie dem Weltsicherheitsrat Bericht erstatten müsse, sagte die Sprecherin. Weiter werde die Anklage ihre Arbeit unbeirrt fortsetzen. Die Sprecherin betonte zudem, dass der IStGH "unparteiisch und unabhängig" operiere.
Ermittlungsverfahren wegen Kriegsverbrechen von US-Soldaten beantragt
Bensouda hatte die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt haben.
Zuvor schon Drohung mit Einreiseverboten
Bereits im März 2019 hatte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Gerichts mit Einreiseverboten gedroht. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen, wenn gegen US-Bürger ermittelt werde. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
Aufgaben des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten.