USA: Be­ru­fungs­ge­richt lässt Ab­trei­bungs­pil­le mit Ein­schrän­kun­gen wie­der zu

Der Kampf um das Recht auf Ab­trei­bung in den USA geht in die nächs­te Runde: Ein Be­ru­fungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass die Ab­trei­bungs­pil­le Mife­pris­ton vor­erst wei­ter­hin ver­wen­det wer­den darf - al­ler­dings mit er­heb­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Die Ent­schei­dung lässt die Pille nur noch bis zur sieb­ten Schwan­ger­schafts­wo­che zu - zuvor war sie bis zur zehn­ten Woche er­laubt. Fer­ner darf Mife­pris­ton nicht mehr per Post ver­schickt wer­den.

Vor­in­stanz hatte Zu­las­sung aus­ge­setzt - Be­ru­fungs­ent­schei­dung nur klei­ner Sieg

Damit ist das Ur­teil eines Rich­ters im US-Bun­des­staat Texas teils blo­ckiert wor­den. Die­ser hatte die Zu­las­sung des Me­di­ka­ments aus­ge­setzt. Mife­pris­ton wurde im Jahr 2000 in den USA zu­ge­las­sen und wird üb­li­cher­wei­se mit dem Me­di­ka­ment Mi­so­pro­stol für den Schwan­ger­schafts­ab­bruch ein­ge­setzt. Mi­so­pro­stol kann auch al­lein ver­wen­det wer­den. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on emp­fiehlt dies aber nur, wenn Mife­pris­ton nicht ver­füg­bar ist. Der US-Arz­nei­mit­tel­be­hör­de FDA zu­fol­ge ist Mife­pris­ton ein zu­ver­läs­si­ges Me­di­ka­ment. Ab­trei­bungs­geg­ner hat­ten gegen die Zu­las­sung ge­klagt - damit wol­len sie den Zu­gang zu me­di­ka­men­tö­ser Ab­trei­bung er­schwe­ren. Vor allem die re­li­giö­se Rech­te und weite Teile der re­pu­bli­ka­ni­schen Par­tei ver­su­chen in den USA seit Jahr­zehn­ten, das Recht auf Ab­trei­bung zu be­schnei­den - mit Er­folg. Das neue Ur­teil ist nur ein sehr klei­ner Sieg für die Be­für­wor­ter des Rechts auf Ab­trei­bung, denn die Ent­schei­dung schränkt den Zu­gang zu Mife­pris­ton deut­lich ein. 

US-Re­gie­rung will Ent­schei­dung an­fech­ten und Eil­an­trag beim US Su­pre­me Court stel­len 

Die US-Re­gie­rung war gegen die ur­sprüng­li­che Ent­schei­dung des Rich­ters aus Texas vor­ge­gan­gen und will auch das neue Ur­teil an­fech­ten und eine Aus­set­zung des Ver­fah­rens er­rei­chen. Man sei damit "über­haupt nicht ein­ver­stan­den", teil­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mit Blick auf die Ent­schei­dung mit. Man werde beim Obers­ten Ge­richt der USA einen Eil­an­trag stel­len, um den Zu­gang der Men­schen im Land zu "si­che­ren und wirk­sa­men" Me­di­ka­men­ten zu schüt­zen. Be­für­wor­ter des Rechts auf Ab­trei­bung sehen eine mög­li­che Ent­schei­dung des Su­pre­me Court zu der Ab­trei­bungs­pil­le mit Sorge. Das Ge­richt hatte im ver­gan­ge­nen Jahr mit sei­ner rech­ten Mehr­heit das lan­des­wei­te Recht auf Ab­trei­bung, das fast 50 Jahre lang Gül­tig­keit hatte, ge­kippt. Um­fra­gen zu­fol­ge un­ter­stützt eine Mehr­heit der Be­völ­ke­rung die­ses Recht.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2023 (dpa).

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