USA: Berufungsgericht hät Trumps Einreiseverbote für zu eng gefasst

Ein Berufungsgericht in den USA hat Donald Trumps Einreiseverbote für Staatsangehörige sechs überwiegend muslimischer Länder teilweise aufgehoben. Bestimmten Familienmitgliedern darf die Einreise nicht mehr verweigert werden. Das Gericht mit Hauptsitz in San Francisco verkündete am 07.09.2017 in Seattle, dass Großeltern, Tanten und Onkel sowie Cousins und Cousinen Betroffener die Einreise nicht verweigert werden darf – anders als die Trump-Regierung das wollte. Die drei Richter erklärten einstimmig, die Regierung habe nicht ausreichend erklärt, warum der Einreisestopp auch für diese Menschen gelten sollte.

Einreise nur mit "echten" Beziehungen in die USA

Das Oberste Gericht der USA hatte zwar vor Kurzem entschieden, dass der Einreisestopp in Teilen in Kraft treten darf, bis es im Oktober in der Hauptsache entscheidet. Bis dahin soll aus den betreffenden Ländern nur in die USA einreisen dürfen, wer "echte" (bona fides) Beziehungen in das Land nachweist. Die Einreisesperren traten am 29.06.2017 in Kraft. Sie gelten für einen Zeitraum von 90 Tagen für all jene Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine solchen engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Außerdem wurde das Flüchtlingsprogramm für 120 Tage ausgesetzt, allerdings lockerte das Berufungsgericht auch hier die Vorgaben. Das Oberste Gericht, der Supreme Court, hat für den 10.10.2017 eine Verhandlung angesetzt. Allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen. Um Trumps Einreisesperren gibt es seit vielen Monaten ein juristisches Hin und Her.

Redaktion beck-aktuell, 8. September 2017 (dpa).

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