Apple darf seine App-Store-Regeln im Streit mit dem Spieleentwickler Epic Games vorerst unverändert lassen. Eine Entscheidung der US-Justiz, wonach der Konzern Entwicklern ermöglichen sollte, auf Bezahlwege außerhalb des App Stores zu leiten, bleibt während der Supreme-Court-Verhandlung ausgesetzt.
Epic wollte von dem Gericht per Eilantrag die sofortige Umsetzung erreichen. Doch Richterin Elena Kagan wies die Forderung am 09.08.2023 ab. Eine Begründung wurde nicht veröffentlicht.
Apple hatte sich in dem Streit mit Epic Games, den Machern des Online-Spiels “Fortnite“, in den beiden Vorinstanzen weitgehend durchgesetzt. Die potenzielle Regeländerung bei den Hinweisen auf externe Bezahlwege war der einzige Wermutstropfen.
Streit um App Store-Regeln
Epic wollte die Abgabe von bis zu 30% vom Kaufpreis umgehen, die Apple bei Geschäften in seinem App Store einbehält. Die Firma griff dabei 2021 zu einem Trick: An den App-Prüfern vorbei wurde eine Version der Anwendung durchgeschleust, mit der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten.
Apple verbannte “Fortnite“ wegen des Regel-Verstoßes aus dem App Store. Epic warf Apple daraufhin unfairen Wettbewerb vor, verlor aber in den meisten Punkten vor Gericht.
Redaktion beck-aktuell, 10. August 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Quandt, Der App-Store als Kartellrechtsproblem, EuZW 2021, 12
von Frentz/Masch, Apps: Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen App-Store- Betreiber, App-Anbieter, App-Nutzer und Dritten, insbesondere Zahlungsdienste-Anbietern - Ein Überblick, ZUM 2020, 939
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Apple gewinnt im "Fortnite”-Streit auch vor US-Berufungsgericht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.04.2023, becklink 2026868
Apps in Apple-Store dürfen externe Zahlungen anbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.09.2021, becklink 2020871
USA: Supreme Court lässt App-Store-Klage gegen Apple zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.05.2019, becklink 2013095