Der von den USA gefangen genommene venezolanische Staatschef Nicolás Maduro soll nach Angaben der dpa noch am Montag vor einem New Yorker Bundesgericht erscheinen. Die Anhörung ist für 12.00 Uhr Ortszeit (18.00 Uhr MEZ) angesetzt. Der Auftritt dürfte indes kurz werden, vermutlich wird Maduro auf "nicht schuldig" plädieren und der Richter Untersuchungshaft anordnen. US-Medien gehen davon aus, dass es mehr als ein Jahr dauern könnte, bis es zu einem Geschworenenprozess kommt.
In der Nacht zum Samstag hatte das US-Militär einen groß angelegten Angriff in der venezolanischen Hauptstadt Caracas ausgeführt, dabei mehrere militärische Einrichtungen bombardiert, schließlich Maduro festgenommen und per Schiff nach New York gebracht, wo man ihm unter anderem wegen des Vorwurfs des "Drogenterrorismus" den Prozess machen will. Er soll sein aus Sicht der USA illegal erlangtes Amt dafür genutzt haben, um mithilfe von Drogenhändlern Tausende Tonnen Kokain in die USA zu transportieren.
Das Vorgehen der Amerikaner ist natürlich vor allem geopolitisch bedeutsam, dokumentiert es doch, wie die größte Militärmacht der Welt ihre politische Vormachtstellung auszuüben gedenkt. Gleichwohl gab es in den Tagen danach auch rechtliche Debatten: Haben die USA durch den von Präsident Trump autorisierten militärischen Angriff auf ein souveränes Land das Völkerrecht gebrochen?
Wie "komplex" ist die rechtliche Bewertung wirklich?
Dieser Meinung waren zunächst die meisten Kommentatorinnen und Kommentatoren, wenngleich die Ansichten im politischen Raum etwas auseinandergingen. Während etwa die Grünen den Angriff verurteilten, sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einer "komplexen" rechtlichen Einordnung, ähnlich klang Außenminister Johann Wadephul (CDU). Der Anwalt und stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki rechtfertigte gar in einem Social Media-Beitrag das Vorgehen: "Allen, die jetzt angesichts der bemerkenswerten Militäraktion der Amerikaner in Venezuela nach dem Völkerrecht rufen, sei gesagt, dass weder die Vereinigten Staaten, noch Europa, noch Deutschland Maduro, als Staatspräsident in Venezuela anerkannt haben", schrieb Kubicki. Maduro könne demnach "für sich nicht in Anspruch nehmen, kraft seines Amtes besonders geschützt zu sein". Die chinesische Regierung dagegen schwang sich in einer Erklärung zum Verteidiger des Völkerrechts auf und forderte Maduros Freilassung.
Nun muss man hier verschiedene Fragen des Völkerrechts auseinanderhalten. Die erste ist die, wann ein Staat überhaupt einen anderen mit militärischer Gewalt angreifen darf. "Das völkerrechtliche Verbot militärischer Gewalt nach Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta kennt nur zwei Ausnahmen: Eine Autorisierung militärischer Gewalt durch den UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta oder einen Fall der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta", erklärt der Völkerrechtler Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School in Hamburg gegenüber beck-aktuell. "Keine dieser Ausnahmen war im Fall der militärischen Intervention der USA in Venezuela gegeben."
Kein "bewaffneter Angriff" mit Drogenbooten
Auch wenn die USA argumentieren, das Maduro-Regime arbeite mit Drogenkartellen zusammen, um tonnenweise Kokain in die Vereinigten Staaten zu transportieren, reiche das nicht aus, so Payandeh. Ein Selbstverteidigungsrecht setze einen "bewaffneten Angriff" voraus. Dieser müsse eine militärische Komponente aufweisen, die bei Drogenschmuggel unzweifelhaft fehle, so der Völkerrechtler.
Auch ein abgeleitetes Nothilferecht zugunsten eines anderen Staats, wie es zum Teil als Legitimierung des US-Angriffs auf die iranischen Atomanlagen im Januar vergangenen Jahres angeführt wurde, dürfte hier ausscheiden.
Kai Ambos, Völkerstrafrechtler von der Universität Göttingen, sieht die Ausnahmen vom Gewaltverbot im Fall der US-Intervention in Venezuela ebenfalls nicht erfüllt. Eine "armed attack", wie sie das Völkerrecht verlange, sei bei Drogenlieferungen unter keinen Umständen gegeben. "Die Staatenpraxis ist da ganz eindeutig, das hat kein Mensch, kein Staat jemals angeführt." Zum einen sei die Kausalität zu einem Schaden für die Vereinigten Staaten hier schwer herstellbar, zum anderen müsse man zuerst einmal eine direkte Verbindung zur Maduro-Regierung nachweisen. Der Drogenzufluss in die USA komme auch überwiegend aus anderen Ländern wie Kolumbien, Mexiko oder Ecuador, erklärt Ambos. "Venezuela ist kein Drogen-Transferland für die USA". Auch eine humanitäre Intervention könne man nicht konstruieren, "denn es geht um Öl und die Beseitigung eines unliebsamen, durchaus kriminellen Regimes, aber eben nicht um die Errichtung der Demokratie oder die Durchsetzung von Menschenrechten."
Auch ein illegitimer Staatschef ist ein Staatschef
Schließlich stellt sich die Frage, die auch Kubicki in seinem Posting aufwirft: Ist Maduro als Staatsoberhaupt Venezuelas immun gegen die Strafverfolgung, die ihm nun in den USA droht? Hierauf dürfte sich auch das Verfahren gegen Maduro konzentrieren: Seine Verteidiger könnten die Rechtmäßigkeit seiner Festnahme und Überstellung in die USA anfechten sowie auf seine Immunität als Staatsoberhaupt verweisen.
Richtig ist zunächst, dass Maduro, der einst dem sozialistischen Staatschef Hugo Chávez nachfolgte, in seiner Regierungszeit systematisch die Opposition unterdrückte und in der letzten Wahl 2024 mutmaßlich das Ergebnis verfälschen und sich unrechtmäßig zum Sieger küren ließ. In der Folge wurde das Land von mehreren Staaten mit Sanktionen belegt und die westliche Welt erkannte Maduros Wahlsieg zum großen Teil nicht an.
Doch das spiele für die hier relevanten Fragen keine Rolle, meint Payandeh: "Für die Frage, wer die Regierung und wer das Staatsoberhaupt eines Staates ist, kommt es in völkerrechtlicher Hinsicht maßgeblich darauf an, wer die effektive Herrschaft in einem Staat ausübt. Legitimitätserwägungen sind dabei grundsätzlich irrelevant." Das ergebe sich schon daraus, dass die Welt eben nicht überwiegend aus demokratischen Staaten bestehe. Zudem wäre das Missbrauchspotential groß, könnte man die Immunität von Staats- und Regierungsoberhäuptern mit dem bloßen Argument aushebeln, es bestünden Zweifel an ihrer Legitimität, so Payandeh. "In völkerrechtlicher Hinsicht kommt Nicolás Maduro als amtierendem Präsidenten Venezuelas somit Immunität zu." Seine Entführung sei zudem eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas und damit ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.
Rechtswidrige Entführung als Verfahrenshindernis?
Auch hier stimmt Kai Ambos seinem Hamburger Kollegen zu: Die USA selbst hätten schließlich zuvor noch mit Maduro verhandelt, ihn somit auch als Staatsoberhaupt anerkannt. Die juristisch spannende Frage sei, wie sich die rechtswidrige Entführung Maduros auf sein Strafverfahren auswirke. Ambos verweist auf verschiedene Präzedenzfalle, am prominentesten ist wohl der von Adolf Eichmann, der seinerzeit in Argentinien durch den Mossad entführt und später in Jerusalem zum Tode verurteilt worden war. Auch dem früheren panamaischen Diktator Manuel Noriega ist von den USA der Prozess gemacht worden, nachdem er Ende 1989 bei der US-Invasion gestürzt und verhaftet worden war. Sein Fall sei aber anders gelagert, meint Ambos. Noriega sei da schon nicht mehr Staatsoberhaupt und seine Festnahme von der neuen panamaischen Regierung gewünscht gewesen.
Doch was gilt nun im Fall Maduros, geht man davon aus, dass seine Festnahme rechtswidrig war? Ambos erinnert an die Rechtsdoktrin "Male captus, bene detentus" ("falsch gefangen, rechtmäßig festgehalten"). Danach kann auch infolge einer unrechtmäßigen Festnahme noch ein rechtskonformer Prozess stattfinden, solange die Verhaftung und die nachfolgende Inhaftierung selbst ordnungsgemäß erfolgen und das Verfahren fair ist. Es könne "gut sein", dass US-Gerichte den Fall so bewerten würden, "dass ein Verfahrenshindernis aufgrund der rechtswidrigen Festnahme nicht anerkannt wird", meint der Völkerstrafrechtler. "Aber völkerrechtlich bleibt es trotzdem ein Verstoß."
Am Montag sollte sich auch der UN-Sicherheitsrat in einer Dringlichkeitssitzung mit dem Fall befassen. Die Regierung in Caracas hatte die Sondersitzung beantragt. Die Attacke stelle einen Verstoß gegen die UN-Charta dar und gefährde den Frieden in der Region und der ganzen Welt, hieß es in einem Schreiben des Außenministeriums an den ständigen Vertreter Somalias bei den Vereinten Nationen, der im Januar dem Weltsicherheitsrat vorsteht. Der UN-Sicherheitsrat solle die Aggression verurteilen und die Einstellung der Angriffe fordern.


