US-Su­pre­me-Court be­kommt Ver­hal­tens­ko­dex

Das obers­te Ge­richt der USA hat erst­mals in sei­ner Ge­schich­te einem Ver­hal­tens­ko­dex zu­ge­stimmt. Die­ser re­gelt unter an­de­rem, wann sich Rich­ter und Rich­te­rin­nen von einem Fall zu­rück­zie­hen müs­sen - zum Bei­spiel, weil "per­sön­li­che Vor­ein­ge­nom­men­heit" oder "ein fi­nan­zi­el­les In­ter­es­se" be­steht.

Un­klar bleibt, wer für die Durch­set­zung des Ver­hal­tens­ko­dex ver­ant­wort­lich ist und wel­che Stra­fen bei Nicht­be­ach­tung dro­hen. In dem Do­ku­ment räu­men die Obers­ten Rich­te­rin­nen und Rich­ter ein, dass dafür mög­li­cher­wei­se zu­sätz­li­che Res­sour­cen er­for­der­lich seien. Dies solle nun ge­prüft wer­den.

Be­rich­te über teure Ge­schen­ke des te­xa­ni­schen Im­mo­bi­li­en­mo­guls Har­lan Crow an den Su­pre­me-Court-Rich­ter Cla­rence Tho­mas hat­ten zuvor eine Ethik-De­bat­te aus­ge­löst - neben Tho­mas ge­rie­ten dabei auch seine Kol­le­gen in den Fokus. Wäh­rend etwa US-Bun­des­rich­ter be­reits einem Ver­hal­tens­ko­dex un­ter­wor­fen sind, gab es für das mäch­tigs­te Ge­richt der USA bis zur An­kün­di­gung am Mon­tag kein ent­spre­chen­des Re­gel­werk.

"Zum grö­ß­ten Teil sind diese Re­geln und Prin­zi­pi­en nicht neu", hieß es ein­lei­tend in dem Do­ku­ment. Das Feh­len einer ein­heit­lich fest­ge­leg­ten Linie habe je­doch zu dem "Miss­ver­ständ­nis" ge­führt, dass die Obers­ten Rich­ter sich im Ge­gen­satz zu an­de­ren Ju­ris­ten im Land durch kei­ner­lei ethi­sche Re­geln ein­ge­schränkt ge­fühlt hät­ten.

Rei­sen mit Jach­ten und Pri­vat­jets sorg­ten für Kri­tik

Der kon­ser­va­ti­ve Gro­ß­spen­der Crow hatte Tho­mas nach einem Be­richt der In­ves­ti­ga­tiv-Pu­bli­ka­ti­on "Pro­Pu­bli­ca" unter an­de­rem eine Reise nach In­do­ne­si­en im Jahr 2019 spen­diert, die der erz­kon­ser­va­ti­ve Rich­ter und seine Ehe­frau Ginni an Bord von Crows Jacht ver­bracht hät­ten.

Sie seien auch in des­sen Pri­vat­jet un­ter­wegs ge­we­sen. Der 75-jäh­ri­ge Rich­ter hatte dar­auf­hin einen Re­chen­schafts­be­richt vor­ge­legt und an­ge­ge­ben, ihm sei aus Si­cher­heits­grün­den zum Ver­zicht auf Li­ni­en­flü­ge ge­ra­ten wor­den. Hin­ter­grund sei seine ab­leh­nen­de Hal­tung zum Ab­trei­bungs­recht und die Re­ak­ti­on ge­walt­be­rei­ter Lin­ker dar­auf. Am Su­pre­me Court, des­sen neun Rich­ter auf Le­bens­zeit er­nannt wer­den und ge­sell­schafts­po­li­tisch weg­wei­sen­de Ur­tei­le fäl­len, ver­tritt Tho­mas in der Regel stramm kon­ser­va­ti­ve Po­si­tio­nen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 14. November 2023 (dpa).

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