Richterin weist Apples Argumente zurück
Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das Online-Spiel "Fortnite" stammt. Die jetzige Entscheidung stammt von derselben Richterin wie damals. Apple argumentierte, durch die Änderung drohe Schaden für Verbraucher und die Integrität der App-Store-Plattform. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ließ dies jedoch nicht gelten – und auch nicht Apples Auffassung, dass der Konzern gute Chancen habe, im langwierigen Berufungsverfahren ihr Urteil zu kippen. Sie betonte unter anderem, dass Apple einen unbefristeten Aufschub wollte, statt sich nur mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regeln zu erbitten.
Entwicklern darf Hinweis auf günstigere Kaufmöglichkeiten nicht verboten werden
Apple hatte sich in dem Epic-Prozess weitgehend durchgesetzt. Doch die Richterin entschied auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten darf, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter – etwa virtuelle Artikel in Spiele-Apps – grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30% an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.
Streit um Auslegung des App-Store-Urteils
Darüber, wie das Urteil ausgelegt werden kann, zeichnete sich bereits in den vergangenen Wochen Streit ab. Apple warnte, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, ohne dass Apple dies verhindern könnte.