US-Regierung will Online-Plattformen "böswillige Zensur" erschweren

Die US-Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Handlungsspielraum von Online-Diensten beim Umgang mit Inhalten auf ihren Plattformen einschränken soll. Speziell nimmt das Justizministerium eine Regelung aus den 1990er Jahren ins Visier, die das heutige Web maßgeblich geprägt hat. Gemäß "Section 230" werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich können sie gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorgehen.

Kein "Verstecken hinter Immunität"

Das am 23.09.2020 eingebrachte Gesetz soll die Regelungen neu formulieren, wie das Justizministerium mitteilte. Der Vorschlag solle den Firmen die Möglichkeit nehmen, "sich hinter der Immunität zu verstecken, um legale Aussagen böswillig zu zensieren", hieß es. Konkret will das Justizministerium einschränken, gegen welche Inhalte die Plattformen vorgehen können, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Bisher sind das neben etwa anstößigen Beiträgen, Gewalt, auch "Inhalte, die aus anderen Gründen zu beanstanden sind". Diese Formulierung soll drastisch eingeengt werden, auf "widerrechtliche" Inhalte und die Unterstützung von Terrorismus.

Trump sieht sich bei Verbreitung konservativer Ansichten eingeschränkt

Unter anderem Präsident Donald Trump wirft Online-Plattformen vor, die Verbreitung konservativer Ansichten einzuschränken - was die Dienste bestreiten. Trump hat Facebook und Twitter zudem scharf kritisiert, nachdem sie von ihm weiterverbreitete Beiträge zum Corona-Virus mit Warnhinweisen versehen oder entfernt hatten. Die Online-Plattformen hatten darauf verwiesen, dass die Beiträge falsche Informationen enthielten, durch die Menschen zu Schaden kommen könnten. Die neue Formulierung der "Section 230" würde ihnen ein solches Vorgehen erschweren.

Zivilrechtliche Klagen sollen möglich sein

Außerdem will das Justizministerium auch zivilrechtliche Klagen gegen Online-Dienste in Fällen von Terrorismus, Kindesmissbrauch und Cyberstalking erlauben. Strafrechtliche Verfolgung war in diesen Fällen bereits vorgesehen. Facebook betonte in einer Reaktion in der Nacht zum 24.09.2020, "Section 230" erlaube es dem Unternehmen, gegen schädliche Inhalte vorzugehen und gleichzeitig die Redefreiheit zu schützen. Facebook habe Milliarden in Personal und Technologie investiert und könne 94% der Beiträge mit Hassrede, 99% der Inhalte mit Bezug zum Terrorismus entfernen, noch bevor sie von Nutzern gemeldet würden. Bei Inhalten mit Kindesmissbrauch liege die Quote bei 100%.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2020 (dpa).