Der Volkswagen-Konzern, Daimler und BMW haben im US-Rechtsstreit wegen Kartellvorwürfen einen Etappensieg verbucht. Ein Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien gab einem Antrag der Autobauer statt, dort gebündelte Sammelklagen zunächst abzuweisen. In der Begründung des zuständigen Richters Charles Breyer vom 17.06.2019 hieß es, die Anschuldigungen seien nicht ausreichend belegt worden.
Vorwurf: Verbotene Absprachen zu Preisen bei Premium-Modellen
Allerdings räumte Breyer den Klägern die Möglichkeit ein, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form erneut einzureichen. Den Herstellern waren verbotene Absprachen vorgeworfen worden, die unter anderem zu überhöhten Preisen bei Premium-Modellen geführt haben sollen. Die Klagen aus dem Jahr 2017, die Strafen und Schadenersatz forderten, stützten sich weitgehend auf deutsche Medienberichte.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2019 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Kartellrecht: US-Klagen gegen deutsche Autobauer werden gebündelt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.10.2017, becklink 2008072
Mögliches Auto-Kartell: vzbv-Vorstand Müller erwartet Klagen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.07.2017, becklink 2007355