US-Gerichtshof entscheidet über Zugriff auf europäische Daten

Wenn US-Behörden per Durchsuchungsbefehl Daten von einem US-Unternehmen fordern, haben sie dann nur Anrecht auf Daten, die auf US-Servern lagern – oder auch auf solche, die etwa in Europa gespeichert sind? Diese Frage beschäftigt seit dem 27.02.2018 den obersten Gerichtshof der USA. Der Supreme Court muss entscheiden, ob Microsoft an amerikanische Ermittlungsbehörden auch Daten herausgeben muss, die auf Servern in Irland lagern. Es geht um das Postfach eines Outlook-Nutzers, der ein Drogenhändler sein soll. Der Softwarekonzern hat die Herausgabe bislang verweigert – auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Begründung: Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1986 lasse die Frage offen – und grundsätzlich gelte US-Recht nur innerhalb der Grenzen der USA.

Regierung befürchtet Probleme bei Sicherung von Beweisen

Die US-Regierung warnt: Entscheide der Gerichtshof zugunsten von Microsoft, werde das die Sicherung von Beweisen behindern – bei Betrug bis Kinderpornografie. Zwei vorinstanzliche Gerichte haben in dem Fall unterschiedliche Entscheidungen getroffen – in der zweiten Instanz zum Vorteil für Microsoft. Deswegen rief die Regierung nun den Supreme Court als höchste US-Instanz an. Mehr als 30 außenstehende Parteien haben Eingaben zu dem Fall gemacht – andere Technologiefirmen und Interessengruppen ebenso wie die EU.

Konsequenzen für Cloud-Geschäft amerikanischer Unternehmen

Die Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf das Cloud-Geschäft amerikanischer Unternehmen haben. Die Tech-Branche fürchtet Milliardenverluste für Konzerne wie Microsoft, Google und Amazon, wenn US-Behörden auch auf Daten zugreifen können, die im Ausland liegen.

EU-Datenschutzrecht gilt

Die Europäische Union hat ein signifikantes Interesse an dem Fall. Denn in Irland verarbeitete Daten unterlägen dem EU-Datenschutzrecht. Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die am 25.05.2018 offiziell in Kraft tritt, regle Datentransfers in Nicht-EU-Staaten, heißt es in der Eingabe. Entsprechende Anordnungen von Gerichten aus dem EU-Ausland würden demnach nur anerkannt, wenn es ein Abkommen zwischen den Ländern und der EU gebe.

Neues Gesetz soll Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ermöglichen

Ein Urteil des Supreme Courts wird bis Juni 2018 erwartet. Am Ende könnte die Entscheidung aber auch von der Politik überholt werden: Eine Gruppe von Senatoren hat bereits einen Gesetzentwurf in den US-Kongress eingebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten.

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2018 (dpa).

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