US-Gerichte blockieren per Eilentscheidungen teilweise Ausführung der Einreiseverbote Trumps

US-Präsident Donald Trump hat Einreiseverbote verhängt, die hauptsächlich Muslime betreffen, aber nicht ausschließlich. Sein Dekret besteht aus mehreren Teilen. Dazu hat ein Gericht in New York in der Nacht zum 29.01.2017 in einer Eilentscheidung geurteilt. Zwei weitere Gerichte in Massachusetts und Virginia haben unabhängig davon ebenfalls Beschlüsse gefasst. Allerdings haben die Gerichte nicht über die Rechtmäßigkeit der Trump-Anordnung an sich entschieden. Sie haben vielmehr mit einstweiligen Verfügungen einen Teil der Ausführung blockiert.

New Yorker Bundesrichterin will unumkehrbare Schäden für Flüchtlinge verhindern

Derartige Eilentscheidungen dienen im Kern dazu, zu verhindern, dass irreparabler Schaden entsteht, bevor in der Sache selber – in diesem Fall über die Verfassungsmäßigkeit der Anordnung – entschieden worden ist. Mit der Gefahr substanzieller und unumkehrbarer Schäden für Flüchtlinge, Visa-Inhaber und die anderen vom Trump-Erlass Betroffenen hat die New Yorker Bundesrichterin Ann M. Donnelly folglich ihre einstweilige Verfügung begründet.

New Yorker Verfügung verhindert einstweilen Rückführung Betroffener in Ursprungsländer

Die Verfügung der Richterin gilt landesweit. Wer gegenwärtig in den USA unter dem Dekret festgehalten wird, darf zunächst nicht in sein Ursprungsland zurückgeschickt werden. Das gilt für alle, die im Besitz eines gültigen Visums oder einer Greencard, die Teil des Flüchtlingsprogramms der USA oder anderweitig offiziell berechtigt sind, in die USA einzureisen. Der Spruch der Richterin besagt aber nicht, dass diese Menschen in das Land gelassen werden müssen. Damit war zunächst auch noch unklar, ob alle Festgehaltenen nun auf freien Fuß gesetzt werden. Die Kläger bestehen darauf, aber dieser Punkt war zunächst offen. Die New Yorker Richterin hat die Regierung in Washington angewiesen, eine Liste aller Festgehaltenen zu veröffentlichen. Vermutlich sind es etwa 200 Menschen.

Richter in Massachuchetts: Kein Zurückschicken oder Festhalten allein aufgrund Dekret

Richter in Massachuchetts haben nach Medienberichten zusätzlich US-Stellen angewiesen, internationale Airlines mit Flügen zum Bostoner Flughafen Logan darüber zu informieren, dass Personen mit gültigen Papieren auf diesen Flügen nicht auf der Basis des Dekrets allein festgehalten oder zurückgeschickt werden. Generell ist es aber so, dass Einreisen aus bestimmten Ländern zumindest zunächst, im Fall von Syrern sogar unbefristet, verboten bleiben. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU und andere arbeiten an weiteren Klagen, die diesen Kern des Dekrets angreifen sollen.

Gerichte halten Nichtigerklärung des Dekrets wohl für möglich

In der Regel werden einstweilige Verfügungen wie die der New Yorker Richterin nur erlassen, wenn die gerichtliche Instanz es für möglich hält, dass das Dekret oder das gesetz an sich im späteren Verlauf gekippt werden. Das heißt nicht zwangsläufig, dass es so kommt. Aber Trump muss mit dieser Möglichkeit rechnen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2017 (dpa).

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