Ein Gericht in New York hat eine Klage zweier afrikanischer Volksgruppen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Völkermordes im heutigen Namibia abgewiesen. Die Bundesrepublik sei immun gegen eine Klage dieser Art, entschied Richterin Laura Taylor Swain am 06.03.2019 an einem Gericht in Manhattan. Anwalt Kenneth McCallion, der die Stämme der Herero und Nama vertritt, behielt sich weitere gerichtliche Schritte vor. Die Völkergruppen hatten von der Bundesrepublik Wiedergutmachungszahlungen gefordert.
Mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft
Das frühere Deutsch-Südwestafrika stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft. Deutsche Soldaten schlugen jeglichen Widerstand der Einheimischen brutal nieder – bis hin zum Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama. Die Kolonialherrschaft endete im Ersten Weltkrieg 1915. Namibia ist seit 1990 unabhängig.
Berufung angekündigt
Der Oberhäuptling des Volkes der Herero, Vekuii Rukoro, kündigte am 07.03.2019 an, in Berufung gehen zu wollen. Die Richterin habe in der Einschätzung der Zuständigkeit "grundlegende Fehler" gemacht, die bei einem neuen Verfahren sicherlich korrigiert würden, so Rukoro. "Das ist nur ein zeitlich begrenzter Rückschlag auf unserem Weg und in keiner Weise das Ende des Kampfes", erklärte Rukoro. "Wir haben eine Schlacht verloren, aber der Krieg geht weiter und wir sind zuversichtlich, dass wir am Ende siegen werden."
Redaktion beck-aktuell, 8. März 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Reynolds/Zimmer, Die Einschränkung der exterritorialen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte durch den US Supreme Court, RIW 2013, 509
Heinz, Die Entwicklung der Kolonialpolitik am Beispiel von Deutsch-Südwestafrika, DÖV 2009, 805
Aus dem Nachrichtenarchiv
Tansania will keine Entschädigung für deutsche Kolonialherrschaft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.05.2018, becklink 2009818