US-Gericht stoppt vorerst Herausgabe von Mueller-Bericht an Parlament

Der ungeschwärzte Bericht von Russland-Sonderermittler Robert Mueller muss nun vorerst doch nicht an den Justizausschuss im US-Repräsentantenhaus herausgegeben werden. Ein US-Berufungsgericht hat die Herausgabe per einstweiliger Verfügung gestoppt. Dies gelte bis zu einer abschließenden Bewertung des Vorfalls, erklärte das Gericht am 29.10.2019 (Ortszeit) in Washington.

Auch bislang zurückgehaltene Mitschriften oder Beweise herausverlangt

Am 25.10.2019 hatte eine Bundesrichterin die Herausgabe des ungeschwärzten Berichts an den Justizausschuss im Repräsentantenhaus angeordnet und eine Frist bis 30.10.2019 gesetzt. Das Justizministerium legte Berufung ein. Es geht bei dem Rechtsstreit sowohl um den gesamten Bericht als auch um bislang vom Justizministerium zurückgehaltene Mitschriften oder Beweise, die dem Bericht zugrunde lagen. Der von Demokraten kontrollierte Ausschuss hatte Justizminister William Barr unter Strafandrohung aufgefordert, den ungeschwärzten Mueller-Bericht und die zugrundeliegenden Beweise vorzulegen. Barr lehnte das ab.

Ermittlungen zur Russland-Affäre

Mueller hatte etwa zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampfteam des Republikaners Donald Trump geheime Absprachen mit Vertretern Russlands traf. Auch ging es darum, ob Trump später, als er schon US-Präsident war, die Ermittlungen der Justiz dazu behinderte. Hintergrund der Ermittlungen war die mutmaßliche Einmischung Moskaus in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016.

Keine Beweise für Geheimabsprachen 

Ende März 2019 hatte Mueller seine Arbeit abgeschlossen und Barr seinen Abschlussbericht übergeben, der bislang nur in Teilen geschwärzt veröffentlicht wurde. Mueller fand keine Beweise für Geheimabsprachen des Trump-Teams mit Vertretern Russlands. In dem Bericht sind aber diverse Versuche Trumps aufgeführt, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Mueller äußerte sich nicht eindeutig zum Vorwurf der Justizbehinderung, sondern führte Argumente dafür und dagegen an. Er sprach Trump aber ausdrücklich nicht von dem Vorwurf frei. Trump sah sich dagegen vollständig entlastet.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2019 (dpa).

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