Spätere Abtreibung nur in extremen Ausnahmefällen möglich
Das Gericht erklärte, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes habe den Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes geebnet. Das Urteil des Supreme Court stelle klar, dass die Verfassung kein Recht auf Abtreibung vorsehe. Daher könne Georgia diese verbieten, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Das Gesetz in Georgia, über das zuvor mehrere Jahre lang vor Gericht verhandelt worden war, sieht Ausnahmen in Fällen von Vergewaltigung und Inzest vor, sofern diese bei der Polizei angezeigt werden. Spätere Abtreibungen sind auch erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr oder der Fötus nicht lebensfähig ist.
Recht auf Abtreibung nicht durch landesweites Gesetz geschützt
Der Supreme Court hatte Ende Juni das seit fast 50 Jahren bestehende Recht auf Abtreibung gekippt und argumentiert, es sei nicht in der Verfassung verankert. Da es kein landesweites Gesetz gibt, das das Recht zum Schwangerschaftsabbruch schützt, liegt die Gesetzgebung nun bei den Bundesstaaten. Vor allem republikanisch regierte Bundesstaaten versuchen, möglichst schnell ein restriktives Abtreibungsrecht zu verankern. Sie werden dabei teilweise von örtlichen Gerichten zumindest vorübergehend wieder gestoppt.